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Immobilienmakler

Meldeverpflichtung der Mitarbeiter:innen für Immobilienmakler

Online-Eingabetool für die Meldung nach § 9 Immobilienmaklerverordnung

Lesedauer: 1 Minute

08.10.2024

Die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs innerhalb der Branche der Immobilienmakler ist dem Fachverband und den Fachgruppen der Immobilien- und Vermögenstreuhänder ein großes Anliegen. Denn nur, wenn sich alle an die rechtlichen Vorgaben halten und sich somit innerhalb eines rechtlichen Rahmens bewegen, der für alle derselbe ist, wird sich die Qualität als Wettbewerbsvorteil durchsetzen.

Daher hat der Fachverband in den letzten Jahren die rechtlichen Vorgaben des Maklergesetzes bzw. der Immobilienmaklerverordnung immer weiter nachgeschärft, konkretisiert und ergänzt, wie beispielsweise durch die Einführung der Besonderen Standesregeln für Immobilienmakler oder die Einführung der Immobiliencard, bei welcher ab 1.1.2014 verpflichtend ein Ausbildungsnachweis vorzulegen ist.

Ein weiterer wichtiger Meilenstein zur Durchsetzung eines fairen Wettbewerbs ist die Einhaltung der Meldeverpflichtung der ArbeitnehmerInnen und sonstigen MitarbeiterInnen nach § 9 der Immobilienmaklerverordnung.

Nur wenn wir wissen, welche MitarbeiterInnen am Markt tätig sind, ermöglicht uns das, Reklamationen von Mitgliedern rasch zu bearbeiten und vorbeugende Qualitätsüberprüfungen vorzunehmen.

Daher hat der Fachverband die Möglichkeit geschaffen, die nach der Immobilienmaklerverordnung verpflichtenden Angaben (Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnadresse) auf einfachem Wege elektronisch einzugeben und zu ändern.

Online-Eingabetool:

Von dieser Seite können Sie direkt auf die Website http://www.immobiliencard.at/ wechseln und gleich kostenlos die Immobiliencard beantragen.