Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, Fachverband

Verbringung von Schlacken aus der Eisen- und Stahlherstellung in die Republik Tschechien

Ab 1. Juli 2023 unterliegen derartige Verbringungen dem Verfahren der Notifizierung

Lesedauer: 1 Minute

Aufgrund der Mitteilung des Umweltministeriums der Republik Tschechien unterliegt ab 1. Juli 2023 die grenzüberschreitende Verbringung von Schlacken aus der Eisen- und Stahlherstellung aus Österreich in die Republik Tschechien in Anwendung der Art 28 Abs. 1 und Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (EG-VerbringungsV) ausnahmslos dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.

Stand: 25.04.2023

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Verbringung von Schlacken aus der Eisen- und Stahlherstellung in die Republik Tschechien
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Vorabentscheidungsverfahren bezüglich der Auslegung der Abfallverbringungsverordnung beim EUGH anhängig
    Weiterlesen