Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Basic-Infos für Druckereien
Umsetzungsfristen für die EUDR: Verschiebung um 1 Jahr vorgesehen
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Die EU-Entwaldungsverordnung − auch EU Deforestation Regulation bzw. EUDR − soll dem Waldabbau zugunsten landwirtschaftlicher Flächen Einhalt gebieten.
Die Verordnung Nr. 2023/1115 ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten und sollte ab Ende 2024 angewendet werden. Derzeit wird diskutiert, diesen Anwendungsbeginn um ein Jahr nach hinten zu verlegen:
- 30. Dezember 2025 für mittlere und große Unternehmen (statt derzeit 30. Dezember 2024)
- 30. Juni 2026 für Klein- und Kleinstunternehmen (statt derzeit 30. Juni 2025)
In einer Abstimmung am 14. November 2024 stimmte das EU-Parlament für folgende zeitliche und inhaltliche Anpassungen:
- Zeitliche Verschiebung um 1 Jahr
Die EUDR soll erst ab 30. Dezember 2025 gelten (für Kleinst- und Kleinunternehmen auf 30. Juni 2026). Derzeit ist ein Anwendungsbeginn per 30. Dezember 2024 bzw. 30.6.2025 für Kleinst- und Kleinunternehmen vorgesehen. - Ausnahme für Herkunft aus Ländern ohne Risiko
Im Risikobewertungssystem soll eine neue Kategorie hinzuzugefügt werden: Für Rohstoffe aus Staaten, bei denen kein Risiko einer Entwaldung bestehe, soll die Sorgfaltspflicht im Wesentlichen entfallen. Somit gäbe es vier Kategorien: kein Risiko, geringes Risiko, normales Risiko und hohes Risiko.
Um die Vorschläge zur zeitlichen und inhaltlichen Anpassung der EUDR zu beschließen, bedarf es erneuter Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Rat, EU-Kommission und dem Europäischen Parlament.
Die wichtigsten und aktuellsten Informationen für österreichische Druckereien werden in folgendem Video von unserer Expertin im Fachverbandsausschuss, Frau Ing. Katja Erhart-Viertlmayr, MBA zusammengefasst und erklärt:
Youtube: EUDR Roadmap für Druckereien