Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie), Fachverband

Presseinformation: Herkunftskennzeichnung ist längst Realität

Koßdorff: Bei verpackten Lebensmitteln gibt es umfassende EU-Vorgaben und weitere folgen bereits im Herbst 2022 – nationale Polit-Manöver gefährden Standort Österreich

Lesedauer: 2 Minuten


(Wien, 10.2.2022) „Die Herkunftskennzeichnung bei verpackten Lebensmitteln ist längst Realität“, erläutert Mag. Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Fachverbands der Lebensmittelindustrie, anlässlich jüngster Medienberichte über das Vorhaben der Bundesregierung, noch dieses Jahr auf Betreiben des Landwirtschaftsressorts eine rein nationale Herkunftskennzeichnung nur für die österreichischen Lebensmittelhersteller einzuführen. „Das Landwirtschaftsministerium lässt in der öffentlichen Debatte über die nationale Herkunftskennzeichnung regelmäßig unter den Tisch fallen, dass die Angabe der Herkunft bei verpackten Lebensmitteln bereits umfassend von der EU geregelt ist und in der Praxis deklariert wird. Auch dass die EU bereits in wenigen Monaten zusätzliche Vorschriften zur Herkunftskennzeichnung vorlegen wird, bleibt unerwähnt. Damit wird der Eindruck erzeugt, es bestünde eine veritable Rechtslücke. Das ist allerdings nicht richtig. Wir sind verwundert“, stellt Koßdorff die geltende Rechtslage klar.

Tatsache ist: Es gibt längst EU-weit einheitliche verpflichtende Regelungen zur Angabe der Herkunft bei verpackten Lebensmitteln und weitere werden im Herbst folgen. „Dass die Bundesregierung auf Betreiben des Landwirtschaftsressorts meint, jetzt noch vorpreschen zu müssen und eine nationale Herkunftskennzeichnung einzuführen, wo die EU in wenigen Monaten ihre Regelungen erweitern wird, ist mehr als unverständlich und wohl bloßer Klientelpolitik geschuldet. Damit sollen die Preise für österreichische Agrarwaren und Lebensmittel in die Höhe getrieben werden. In Zeiten der Kostenexplosion auf allen Ebenen und steigender Inflation ist das schlicht der falsche Weg. Dadurch werden die österreichischen Hersteller und ihre Lebensmittel ‚Made in Austria‘ gegenüber ihren internationalen Mitbewerbern bewusst geschwächt, welche diese rein nationalen Auflagen und die damit verbundenen Kosten nicht tragen müssen.

Auch für Konsumentinnen und Konsumenten bringt der nationale Alleingang für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei gleichzeitiger Verteuerung der Produkte keinen Vorteil, weil Kennzeichnungen auf verpackten Lebensmitteln dann nicht mehr vergleichbar sein werden. Im Supermarktregal würden importierte, nach EU-Vorgaben gekennzeichnete Waren neben Produkten liegen, die nach den österreichischen Vorgaben deklariert sind. Das führt zu unterschiedlichen Standards an Information für die Verbraucherinnen und Verbraucher. 

Und zuletzt: Das AMA-Gütesiegel bietet seit mehr als 20 Jahren alles, was politisch gewünscht wird. Wer „österreichisch“ kaufen will, findet bereits ein überwältigendes und sichtbares Lebensmittelangebot vor.

„Statt unsere Lebensmittelindustrie gerade jetzt, in der andauernden Wirtschaftskrise, zu stärken, werden ihr mit Gold Plating bewusst Hürden und Bürokratie in den Weg gelegt. Kluge Agrarpolitik schaut anders aus“, so Koßdorff.

Fleisch, Eier, Honig, Obst, Gemüse, Olivenöl, Fisch, Bio-Lebensmittel, Primärzutaten:
Die Angabe der Herkunft von Lebensmitteln ist EU-weit bereits umfassend geregelt und Irreführung bei Herkunft verboten


Die Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln ist bereits umfassend in der EU geregelt. Sie ist bei einer Vielzahl von Lebensmitteln zwingend zu deklarieren, etwa für verpacktes frisches Fleisch von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel. „Ein Blick auf das Etikett von frischem Rindfleisch gibt Auskunft über Ort der Geburt, Mast und Schlachtung des Tieres“, so Koßdorff. Auch bei frischem Obst und Gemüse, Olivenöl, Fisch, Honig, Eiern und bei allen Bio-Lebensmitteln ist deren Herkunft auf der Verpackung seit vielen Jahren verbindlich zu kennzeichnen. Unabhängig davon ist nach dem Grundsatz des Irreführungsschutzes die Herkunft von Lebensmitteln immer anzugeben, wenn andernfalls die Verbraucher über die tatsächliche Herkunft des Produktes getäuscht werden könnten.


Rückfragehinweise:
Mag. Katharina Koßdorff
Geschäftsführerin im Fachverband der Lebensmittelindustrie
Tel.: +43 1 712 21 21 – 14
k.kossdorff@dielebensmittel.at

DI Oskar Wawschinek MAS MBA
Food Business Consult
Pressesprecher für den Fachverband der Lebensmittelindustrie
Mobil: +43 664 545 63 50 
office@foodbusiness.at


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Stand: 10.02.2022

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