Nachbesserungsbedarf beim Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
Mit dem EAG-Paket soll der Ausbau erneuerbarer Energieträger vorangetrieben werden. Die Bundessparte Industrie sieht Nachbesserungsbedarf.
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Neun Monate nach der Begutachtung und mehr als drei Monate nach Beschluss im Ministerrat hat das EAG-Paket am 29. Juni 2021 den parlamentarischen Wirtschaftsausschuss passiert und soll noch im Juli im Plenum beschlossen werden. Mit den Regierungsparteien ÖVP und Grünen stimmten im Ausschuss nur die NEOS zu. Die zur Beschlussfassung im Plenum notwendige Zweidrittelmehrheit soll durch einen Abänderungsantrag sichergestellt werden, den ÖVP und Grüne für die erste Juliwoche in Aussicht stellen. Dazu sind allerdings die Verhandlungen mit der SPÖ noch nicht abgeschlossen. Der Nationalrat tagt in der zweiten Juliwoche zum letzten Mal vor der Sommerpause, der Bundesrat als Vertretung der Bundesländer kommt Mitte Juli noch einmal zusammen
Mit dem EAG-Paket soll der Ausbau erneuerbarer Energieträger weiter vorangetrieben werden, um die Ziele des ÖVP-G-Regierungsprogramms zu erreichen: den heimischen Stromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen abzudecken und Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen. Die BSI steht diesen Zielen kritisch gegenüber, da sie zeitliche und technologische Flexibilitäten einengen und zu einseitigen Insellösungen statt einheitlichen europäischen Rahmenbedingungen führen.
Das vorliegende Gesetzespaket, das neben dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz auch begleitende Änderungen in zahlreichen weiteren Gesetzen umfasst, sieht vor, in den kommenden Jahren bis zu eine Milliarde Euro pro Jahr an Förderungen bereitzustellen. Damit soll die Nutzung von Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik, Biomasse und Biogas zur Energiegewinnung forciert werden, wobei neben einem an den verschiedenen Energieträgern ausgerichteten Marktprämienmodell auch Investitionszuschüsse, etwa für die Umrüstung von Anlagen oder die Erweiterung von Stromspeichern, in Aussicht genommen sind. Zudem ist geplant, auch erneuerbares Gas und Wasserstoff in das Förderregime aufzunehmen, und innovative Ansätze durch regulatorische Freiräume ("Sandboxes") zu fördern.
Die BSI sieht bei einigen Punkten des EAG Nachbesserungsbedarf, so etwa bei der Aufbringung des geplanten Fördervolumens in Höhe von 100 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in den Bereichen Grünes Gas und Wasserstoff. Es darf hierbei zu keiner zusätzlichen Belastung der im internationalen Wettbewerb stehenden Industrie kommen. Diese Regelung würde auch Gaskraftwerke belasten – und damit ihre Wettbewerbssituation gegenüber anderen Technologien oder Erzeugerländern. Genau diese Kraftwerke sind es aber, die künftig mehr denn je zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit gebraucht werden. Im Bereich Wasserstoff ist wichtig, dass die neue Regelung heimische Investitionen vorantreibt und zum Aufbau einer internationalen Wasserstoffwirtschaft beiträgt.
Autor:
DI Oliver Dworak
E-Mail: oliver.dworak@wko.at