Person mit Helm in Schutzbekleidung steht unter blauem Himmel, Wind weht durch Haar und blickt auf Messgerät, das sie in Händen hält.
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Sparte Industrie

Luftgüte in Österreich: Zahlen, Dashboard und IG-L-Novelle

Weniger Luftbelastung, aber Feinstaub bleibt eine Herausforderung.  Nationale Schnellschüsse bei der Umsetzung der EU-RL konnten verhindert werden.

Lesedauer: 2 Minuten

27.09.2024

Im Oktober/November 2024 wird voraussichtlich die neue EU-Luftqualitäts-Richtlinie, wie bereits berichtet, im EU-Amtsblatt erscheinen. Anfang September hat das Umweltbundesamt – zeitlich passend – nicht nur den Jahresbericht über die Luftgütedaten 2023 veröffentlicht, sondern auch erstmals ein Dashboard für österreichische Luftqualitätsdaten ins Netz gestellt.

Weniger Luftbelastung durch Stand der Technik 

Bekanntlich gehen die langfristigen Trends für klassische Luftschadstoffe wie SO2, NO2 oder Feinstaub nach unten. Ein wesentlicher Faktor waren jene Emissionsbegrenzungen, die als state of the art entweder in Rechtsakten (man denke an EURO-Abgasklassen) oder im Rahmen von Stand-der-Technik-Dokumenten (Industrieemissions-RL) ausverhandelt und festgelegt wurden. Während die großen Reduktionssprünge in diesen Bereichen als abgeschlossen gelten, wird die Transformation von Wirtschaft und Energiesystemen (Dekarbonisierung) immer wieder als Hoffnungsträger für weitere Reduktionen der Belastungen aus der Wirtschaft genannt. Das Ausmaß möglicher Win-Win-Effekte wird vor allem davon abhängen, ob bisherige Verbrennungsprozesse im Nieder- und Mitteltemperaturbereich (u.a. Dampferzeugung, Trockenöfen, …) durch Elektrifizierung ersetzt werden können. Aber auch eine Deindustrialisierung bzw. die Aufgabe von Wertschöpfungs-Schritten in Europa und Österreich kann einen positiven Effekt auf die Luftqualität haben – jedoch mit schlimmen Folgen für Wirtschaft, Beschäftigung, Staat und Gesellschaft.

Weniger Effekte auf die menschliche Gesundheit

Immer wieder wird vergessen: Emission ist nicht gleich Immission. Dort wo viele Menschen in Ballungsräumen durch Luftverschmutzung belastet werden, sind oft spezielle Belastungen ausschlaggebend, etwa Bremsen- und Reifenabrieb in stark befahrenen Straßenschluchten oder unzeitgemäße/unzulässige „Heiz-Praktiken“. Sowohl die Weltgesundheitsorganisation WHO als auch EU-Kommission und -Parlament haben in den vergangenen Jahren den Fokus auf die Gesundheitseffekte gelenkt. Es ist daher zu erwarten, dass auch die Luftqualitätspläne in Umsetzung der RL in Österreich mehr Augenmerk darauf richten werden.  

Feinstaub als wesentliche Herausforderung

Ein Blick in den UBA-Luftgütebericht 2023 zeigt, dass in den Ballungsräumen (oö. Zentralraum, Wien, Graz, Mur-Mürz-Furche, Klagenfurter Becken etc.) zukünftig vor allem Feinstaub PM2,5 – Belastungen eine Herausforderung darstellen werden: Während der aktuell gültige IG-L-Grenzwert von 25 µg/m³ für den PM2,5-Jahresmittelwert im Jahr 2023 an keiner Messstelle überschritten wurde, bestehen sehr wohl Überschreitungen des künftigen EU-Grenzwertes von 10 µg/m³ an einem Fünftel der gesamten Messstellen in Österreich. 

Ein Blick in das Dashboard zeigt auch die Verursacheranteile transparent auf: Bei PM2,5 gelten Raumwärme („Kleinverbraucher“) und Verkehr als Hauptemittenten, die Industrie folgt auf Platz drei. Zu beachten ist natürlich, dass lokale Belastungen an konkreten Messstellen stets andere Verursacheranteile aufweisen können. Gerade bei der Umsetzung der Luftqualitäts-RL in nationales Recht (IG-L) sind verursachergerechte Rahmenbedingungen bei der Erstellung der Luftqualitätspläne und Maßnahmen wesentlich und wichtig.  

Vorschnelle Grenzwertverschärfung abgesagt

Die Richtlinienanpassung des Immissionsschutzgesetzes Luft (IG-L) wird voraussichtlich Anfang 2025 mit einem Stakeholder-Prozess starten und muss bis Herbst 2026 abgeschlossen sein. Mehrmalige Versuche des BMK im laufenden Jahr, die ab 2030 gültigen EU-Grenzwerte sofort und ohne Begleitmodalitäten in Österreich zum Gesetz zu machen, konnten glücklicherweise, auch durch klare Worte der Industrie, abgewehrt werden. Durch eine voreilige und unsachliche Grenzwertverschärfung wären im Fall von Genehmigungs- oder Änderungsverfahren nicht nur viele Betriebsstandorte, sondern auch Infrastruktur- oder Energieversorgungsprojekte in ganz Österreich in arge Bedrängnis gebracht worden. 

Autor:

Mag. Richard Guhsl 
E-Mail: richard.guhsl@wko.at

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