KV-Abschluss für die Beschäftigten der Metallindustrie
Ein Plus von 3,55 % bei den Ist- sowie 3,0 % bei den KV-Löhnen und Gehältern bedeutet einen deutlichen Reallohngewinn für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Branche.
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Mit der Forderungsübergabe der Arbeitnehmerseite für die Kollektivvertragsverhandlungen in der Metalltechnischen Industrie begann am 23. September 2021 die Herbstlohnrunde. Das umfangreiche Forderungspaket enthielt neben einer Lohn- und Gehaltssteigerung um 4,5 %, die Anhebung der Lehrlingseinkommen um durchschnittlich ca. 30% (über alle Lehrjahre gerechnet) sowie massive Erhöhungen der Zulagen für die zweite und dritte Schicht.
Die einzelnen Verhandlungsrunden gestalteten sich heuer schwierig und wurden von durchgeführten Betriebsversammlungen und Warnstreiks beeinflusst. Auch die rasante Entwicklung der Verbraucherpreise erschwerte die Ausgangsposition und den Verhandlungsverlauf.
Nach fünf Verhandlungsrunden konnte am 7. November 2021 ein Verhandlungsergebnis mit folgenden Eckdaten erzielt werden:
Die IST-Löhne und Gehälter werden per 1.11.2021 um 3,55 % erhöht, die Mindestlöhne- und Gehälter um 3,0 %.
Die Aufwandsentschädigungen werden um 2,5 % erhöht.
Die Lehrlingseinkommen wurden deutlich erhöht: im 1. Lehrjahr von 749 auf 800 Euro, im
2. Lehrjahr von 959 auf 1.000 Euro, im 3. Lehrjahr von 1.255 auf 1.325 Euro und im 4. Lehrjahr von 1.675 auf 1.750 Euro. Dies entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung um 5,5 %.
Bei der Schichtarbeit wurde für die Erhöhung der Zulagen für die zweite und die dritte Schicht jeweils eine mehrjährige Lösung gefunden, Die zweite Schicht wird heuer und in den kommenden beiden Jahren jeweils um rund 16 Cent erhöht, mit 1.11.2023 gilt dann ein Wert von Euro 1,004. In der 3. Schicht wurde eine Etappenlösung um jeweils rund 25 Cent bis 1.11.2027 vereinbart, bis Euro 4,00 erreicht sind. Damit soll eine für alle Betriebe möglichst verkraftbare Aufteilung der Kosten bewirkt werden, die durch eine Zusatzvereinbarung begleitet wird. In Betrieben, in denen es durch diese Regelung - vor allem durch innerbetriebliche Sondereffekte - zu erheblichen Personalkostensteigerungen kommt, wurden individuelle Sonderregelungen zur Kostendämpfung ermöglicht, welche die Zustimmung der KV-Parteien erfordern.
Erleichterungen für die Betriebe konnten durch eine Ausweitung der § 12a ARG Regelung erzielt werden. Unter bestimmten Umständen und zur Verhinderung pandemiebedingter wirtschaftlicher Nachteile wird es nun möglich sein, eine Ausnahme von der Wochenend- bzw. Feiertagsruhe von bis zu zusätzlichen 6 Tagen zu erhalten. Es stehen somit insgesamt 10 zusätzliche Arbeitstage zur Verfügung, um rasch auf die derzeit unkalkulierbare Situation in den Lieferketten und coronabedingten Produktionseinschränkungen reagieren zu können.
Weiters wurde vereinbaret, in einer Arbeitsgruppe „Zukunft der Arbeitszeit“ mögliche neue und flexiblere Arbeitszeitmodelle zu bewältigen.
Autorin:
Mag. Elisabeth Schmied
E-Mail: elisabeth.schmied@wko.at