Industrie im Schatten der Pandemie
Lesedauer: 2 Minuten
In ihren Bestrebungen zur Eindämmung der Corona Pandemie setzt die österreichische Bundesregierung auf regional abgestufte Regelungen. Für die Industrie bleibt oberstes Anliegen, dass die industrielle Tätigkeit – und damit die Aufrechterhaltung der Logistikketten und die Mobilität der Mitarbeiter – im ganzen Bundesgebiet möglichst unbehindert fortgeführt werden kann.
Die politische Strategie der regionalen Differenzierung zielt darauf ab, auf das unterschiedliche Infektionsgeschehen entsprechend angepasst zu reagieren. Dies soll ermöglichen, in den weniger betroffenen Gebieten ein möglichst großes Maß an Freiheiten zuzulassen.
Für überregional tätige und in größere Wertschöpfungsketten eingebundene Unternehmen, für Transporte und Werkverkehre sowie für regional und mitunter überregional pendelnde Mitarbeiter der Industrie müssen aber weiterhin – unter Einhaltung aller gebotenen Vorsichtsmaßnahmen –entsprechende Ausnahmen von den restriktiven Regelungen bestehen. Dies ist auch politisch zugesagt. Sollte es diesbezüglich auf lokaler Ebene eine anderslautende Vorgangsweise der Behörde geben, sind die entsprechenden Landessparten und die Bundessparte Industrie sofort zur Intervention bereit.
Unstrittig ist nämlich, dass die Aufrechterhaltung der industriellen Tätigkeit aus drei Gründen unbedingten Vorrang hat: Erstens dient sie der Versorgungssicherheit, wobei die (im letzten Jahr mitunter angedachte) Unterscheidung in relevante und nicht-relevante Produktion erfreulicher Weise vom Tisch ist: In einer eng vernetzten Unternehmenslandschaft ist diese Unterscheidung schlicht nicht sinnvoll. Zweitens wird dadurch eine möglichst hohe volkswirtschaftliche Wertschöpfung aufrecht erhalten, deren Rückgrat die Industrie ist. Und drittens wird die Marktstellung der Industrieunternehmen unterstützt, deren Lieferbereitschaft – insbesondere auf den hart umkämpften, globalen Märkten – ein wichtiges Verkaufsargument im Wettbewerb darstellt.
Die Industrie kann ihrerseits darauf verweisen, dass sie frühzeitig und umfassend mit Präventionskonzepten auf die Krise reagiert hat und die Verbreitung der Pandemie über die Unternehmen tatsächlich nur eine marginale Rolle spielt. Erinnert sei an dieser Stelle daran, dass ab 1. April 2021 alle Unternehmen ab 51 Mitarbeitern ein entsprechendes COVID-Präventionskonzept ausgearbeitet und umgesetzt haben müssen: Die WKÖ wird in den nächsten Tagen ein Musterpräventionskonzept mit Erklärungen, Checkliste und Beispielen auf ihrer Informationsseite zu COVID-19 (Corona-Infopoint der Wirtschaftskammern für Unternehmen - WKO.at) veröffentlichen.
Die Industrieunternehmen haben darüber hinaus eine zunehmend aktive Rolle in der Pandemiebekämpfung: Das Angebot betrieblicher Tests und die Einbindung der Betriebe in die nationale Teststrategie haben sich außerordentlich gut bewährt und sind zu einem zusätzlichen Sicherheitsfaktor geworden. In dieser Hinsicht haben viele Unternehmen der Industrie nicht nur einen Beitrag zur Sicherheit ihrer Mitarbeiter und ihrer Kunden geleistet, sondern tragen wesentlich zur Eindämmung der Pandemie bei. (Wesentliche Informationen zu betrieblichen Tests). Gerade in kritischen Regionen, in denen beispielsweise Ausfahrtstests verlangt werden, ist eine entsprechende betriebliche Testmöglichkeit von essentieller Bedeutung.
Da sich die Gegebenheiten in den einzelnen Regionen rasch ändern, hat die Wirtschaftskammer Österreich eine Übersichtsseite eingerichtet, auf der man den aktuellen Stand der regionalen Lockerungen bzw. der regionalen Einschränkungen mit einem Blick erkennen kann. Auf dieser Seite gibt es eine Fülle an weiterführenden Informationen. Sollten darüber hinaus Fragen auftauchen oder unerwartet behördliche Einschränkungen eintreten, zögern Sie bitte nicht die Bundessparte Industrie (E-Mail: bsi@wko.at oder Telefon 05 90 900/3417) oder ihre Landessparte zu kontaktieren.
Autor:
Mag. Andreas Mörk
E-Mail:
andreas.moerk@wko.at