KommR Horst Grandits
© BG Versicherungsagenten
Versicherungsagenten, Bundesgremium

Agent-Letter 2/2025

Informationen des Fachverbandes der Versicherungsagenten

Lesedauer: 5 Minuten

02.04.2025
Inhaltsverzeichnis

Liebe Mitglieder,

die ersten Vorboten des Frühlings sind spürbar – die Tage werden länger und mit dem Wechsel der Jahreszeit kommt auch neue Energie für anstehende Aufgaben und Entwicklungen.

In dieser Ausgabe werfen wir einen Blick auf das neue Regierungsprogramm 2024–2029 und beleuchten die für Versicherungsagenten besonders relevanten Eckpunkte. Zudem stellen wir Ihnen eine Checkliste für Geldwäsche-Vorort-Überprüfungen zur Verfügung, die Ihnen als Orientierung und Vorbereitung dienen kann – auch wenn die tatsächlich behandelten Themen im Einzelfall abweichen können.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die EPU-Offensive "ALL IN ONE", die auf zahlreiche Services für Ein-Personen-Unternehmen hinweist und wertvolle Unterstützung bietet.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen und einen erfolgreichen Start in den Frühling!

KommR Horst Grandits
Bundesgremialobmann

Regierungsprogramm 2025-2029

Nach langen Regierungsverhandlungen hat Österreich nun eine handlungsfähige Regierung. Die Regierungsmitglieder sind bereits zwei Mal zu einem Ministerrat zusammengetroffen und haben erste Beschlüsse gefasst. Die ersten geplanten Maßnahmen und Entlastungsschritte wurden bereits, nach Vorstellung der Regierungspläne, in einer Sondersitzung im Nationalrat beschlossen. Darunter fallen insbesondere die vorläufige Abschaffung der Bildungskarenz sowie weitere Budgetsanierungsmaßnahmen (Erhöhung Bankenabgabe, Anhebung Wettgebühr und Tabaksteuer, Abschaffung Steuerbegünstigungen für Photovoltaikanlagen und Elektrofahrzeuge, Verlängerung Familienleistungen für ukrainische Vertriebene, Mietenbremse für regulierten Wohnungsmarkt etc.). Der vom Ministerrat beschlossene Mittelstandspaket enthält wichtige Entlastungen für die österreichische Wirtschaft, wie die Erhöhung der Basispauschalierung, die Abschaffung der NoVA für Klein-LKW sowie der Wegfall der Pflicht zur Belegerteilung für Kleinbeträge, die noch umzusetzen sind.

Das vorgestellte Regierungsprogramm der aktuellen Regierung beinhaltet auch die folgenden eventuell auch für Versicherungsagenten interessanten Punkte:

Steuern und Finanzen:

  • Im Rahmen der Anpassungen und Reformen im Steuersystem soll die motorbezogene Versicherungssteuer auf E-Autos ausgeweitet werden à im Nationalrat beschlossen, in Kraft ab 1.4.2025
  • Erhöhung der Basispauschalierung inkl. Vorsteuerpauschale: Ab 2025 soll die Basispauschalierung inkl. Vorsteuerpauschale zuerst auf EUR 320.000 sowie 13,5 % und ab 2026 auf EUR 420.000 sowie 15 % angehoben werden à im Ministerrat beschlossen, muss noch umgesetzt werden
  • Erhöhung des Gewinnfreibetrages auf EUR 55.000 ab 2027 unter Budgetvorbehalt
  • Erhöhung der Luxustangente in Richtung EUR 65.000, ab 2027: auf EUR 55.000 unter Budgetvorbehalt
  • Ab 2027 werden unter Budgetvorbehalt die Überstunden bzw. Zuschläge steuerlich begünstigt.
  • Steuerfreie MA-Prämie: Einführung einer verbesserten steuerfreien MA-Prämie (bis zu EUR 1.000 - freigestellt, nicht gesatzt), für 2025 & 2026 werden dafür je EUR 125 Mio. zur Verfügung gestellt. Für eine etwaige Verlängerung erfolgt eine Evaluierung.

Lohnnebenkosten

  • Bis zur Mitte der Regierungsperiode werden – abhängig von der konjunkturellen und budgetären Entwicklung – die LNK in einem ersten Schritt gesenkt. Ziel ist dann eine weitere stufenweise Entlastung ausschließlich im Rahmen des FLAF (3,7%). Dies erfolgt bei budgetärer Sicherstellung des Erhalts der FLAF-Leistungen.
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Senkung der Lohnnebenkosten: Die Bundesregierung bekennt sich zur Wettbewerbsfähigkeit Österreichs und setzt sich auf europäischer sowie nationaler Ebene für deren Steigerung – insbesondere im internationalen Vergleich – ein. Dies erfolgt durch eine Schwerpunktsetzung zur Senkung von Energiekosten, Bürokratiekosten sowie Lohnstückkosten insbes. LNK/Arbeitskosten.
  • Der jährliche Freibetrag für Zuwendungen zur privaten Vorsorge (Zukunftssicherung, Ausgaben des DG für Versicherungs- oder Vorsorgeeinrichtungen wie bspw. Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung) wird im Rahmen der budgetären Möglichkeiten angehoben.
  • Einführung eines attraktiven „Arbeiten im Alter“-Modells für Personen in einer echten Alterspension (keine vorzeitige Alterspension), in dem das Zuverdiensteinkommen der Arbeitnehmer mit 25 % (Abzugssteuer) endbesteuert wird, sowie einer Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Dienstnehmer und folgende Eckpunkte hat:
    • Das Modell hat einen Rahmen von EUR 300 Mio ab 2026 und EUR 470 Mio ab 2027.
    • Dienstgeber entrichten den halben Beitrag zur PV und KV; restliche Lohnnebenkosten bleiben gleich.
    • Keine Aufwertung des Pensionskontos.
    • Der Deckel für das begünstigte Einkommen ist noch zu klären
    • Inkrafttreten ab 1.1.2026 und Evaluierung nach zwei Jahren
  • Betriebsübergaben: Österreich ist das Land der Familienunternehmen. Um Betriebsübergaben an die nächste Generation wesentlich zu erleichtern, wird der steuerliche Veräußerungsfreibetrag ab 01.01.2027 von EUR 7.300 auf EUR 45.000 angehoben. Zusätzlich entfällt für die Nutzung des „Hälftesteuersatzes“ das Berufsverbot.
  • Das Thema Entbürokratisierung ist ein eigener Themenbereich im Regierungsprogramm und umfasst die folgenden Punkte:
    • Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Bürokratiebremse sowie zur transparenten Darstellung von Bürokratiekosten.
    • Ein jährlicher Entbürokratisierungsbericht wird gelegt.
    • Die einheitliche Vollziehung von Bundesgesetzen für eine Verbesserung der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird forciert.
    • Europäisch und national festgelegte unternehmerische Berichtspflichten, insbesondere für KMU, werden spürbar reduziert
    • Deregulierungsbeauftragter: Zentrale Stelle zur Entbürokratisierung im Staatssekretariat im Außenministerium
    • Weitere Etablierung des Grundsatzes „Beraten statt Strafen“ im Bereich unternehmerischer Auflagen.

Österreich in der Europäischen Union:

  • Österreich tritt für eine Überprüfung des gesamten EU-Rechtsbestandes ein im Sinne einer Entbürokratisierung zur Unterstützung von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern.
  • Kritische Durchsicht von Berichtspflichten mit dem Ziel, zumindest ein Viertel aller Berichtspflichten abzuschaffen, ohne Verwässerung der EU-Rechtsstandards.
  • Österreich setzt sich auf europäischer Ebene für mehr Planungssicherheit für die Wirtschaft, insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe, ein.
  • Einheitliche Vollziehung der GewO sicherstellen: Die Bundesregierung bekennt sich zur Gewährleistung der einheitlichen Vollziehung der Gewerbeordnung österreichweit bei allen Bezirkshauptmannschaften und Magistraten durch Richtlinien bzw. Erlässe des zuständigen Bundesministeriums. Es ist Vorsorge zu treffen, dass ausreichendes und gut geschultes Personal auf Seiten der Behörde zur Verfügung steht.
  • Modernisierung Gewerberecht:
    • Verbesserung der individuellen Befähigung (digital)
    • Verbesserung der individuellen Skills durch folgende Maßnahmen: Das Zugangsinstrument der „Individuellen Befähigung“ soll gestärkt werden. Dazu soll eine Evaluierung der Vollziehungssystematik der individuellen Befähigung erfolgen.
    • Einführung eines bundeseinheitlichen, objektivierten, transparenten und digitalen (KI-unterstützten) Kompetenz-Bewertungssystems.
    • Die Bundesregierung bekennt sich in Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung bei individuellen Befähigungen im Sinne eines effizienten Vollzugs zu einer Verkürzung der Entscheidungsfrist.

Insgesamt ist es erfreulich, dass vor allem die Forderung der Wirtschaft nach Entbürokratisierung im Regierungsprogramm wiedergegeben wird, nämlich sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene. Dies war und bleibt eine Forderung der Wirtschaftskammer, die in den letzten Jahren stark in den Fokus gerückt ist.

Zusätzlich freut die Versicherungsagenten, als regelmäßig familiengeführte Unternehmen, die Maßnahmen zur Erleichterung der Betriebsübergaben, insbesondere die Anhebung des Steuerfreibetrags. Das Durchschnittsalter der Mitglieder ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen, weswegen eine Erleichterung der Weitergabe an die nächste Generation äußerst gelegen kommt.

Zudem sind viele Versicherungsagenten auf ihren Firmen-PKW angewiesen. Da die Preissteigerungen der letzten Jahre auch KFZ betroffen haben, ist die Anhebung der Angemessenheitsgrenze für PKW (Luxustangente) zu begrüßen.

Geldwäsche-Vorort-Überprüfungen

Im Rahmen einer Geldwäsche-Vorort-Prüfung können Versicherungsagenten von der Prüfbehörde zu verschiedenen Themen befragt werden. Die nachstehende Checkliste kann eine erste Orientierung bieten, welche möglichen Fragenstellungen im Rahmen einer Geldwäsche-Vorort-Überprüfung thematisiert werden könnten.

Bitte beachten Sie, dass diese Checkliste lediglich als Vorbereitungshilfe dient. Die tatsächlichen Fragen und Themen im Rahmen einer Geldwäsche-Vorort-Prüfung können selbstverständlich von den nachstehenden Fragen abweichen, da Behördenvertreter weitere Themen aufgreifen oder zusätzliche Fragen stellen können.

EPU-Offensive: “ALL IN ONE”

Mit der EPU-Offensive setzt die WKO ein starkes Zeichen für die Vielfalt und Dynamik der Unternehmenslandschaft in Österreich.

Das Ziel der Offensive ist es, Ein-Personen-Unternehmen (EPU) bestmöglich zu unterstützen und ihre gesellschaftliche Bedeutung sowie ihre unternehmerische Leistung stärker ins Rampenlicht zu rücken. Unter dem Motto „ALL IN ONE“ finden Sie in dem neuen Folder alle Informationen zu dieser Service-Offensive sowie Informationen zu den angebotenen EPU-Services.

Der gesamte neuer Folder kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: epu-folder-all-in-one.pdf.

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