
Tabaktrafikanten, Bundesgremium
Rauchbare Hanfprodukte in der Trafik
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat entschieden: Getrocknete Hanfblüten mit weniger als 0,3 % THC unterliegen der Tabaksteuer und fallen somit unter das Tabakmonopolgesetz.
Lesedauer: 1 Minute
03.04.2025
Rauchbare Hanfprodukte werden somit in der Trafik verkauft. Das bringt neue Chancen aber auch neue Herausforderungen für die Trafikanten. Allgemeine Fragen und Antworten finden Sie auf der Website des Bundesministerium Finanzen.
Webinarreihe | Wirtschaft Informiert!
Detaillierte Informationen zum Thema CBD / Hanf in der Trafik finden Sie in unseren diesbezüglichen Webinaren mit ausgewählten Fachexperten.“
Webinar 1 (nur für Mitglieder)
Regierungsprogramm aktuell & Rauchbare Hanfprodukte in der Trafik
Webinar 2 (nur für Mitglieder)
Aufbau-Webinar Rauchbare Hanfprodukte in der Trafik – Fokus Kundenberatung