Nahaufnahme eines Hanfblattes, das von einer Hand in die Kamera gehalten wird. Im Hintergrund sind Umrisse von einer Hanfplantage zu sehen
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Tabaktrafikanten, Bundesgremium

Rauchbare Hanfprodukte in der Trafik

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat entschieden: Getrocknete Hanfblüten mit weniger als 0,3 % THC unterliegen der Tabaksteuer und fallen somit unter das Tabakmonopolgesetz.

Lesedauer: 1 Minute

03.04.2025

Rauchbare Hanfprodukte werden somit in der Trafik verkauft. Das bringt neue Chancen aber auch neue Herausforderungen für die Trafikanten. Allgemeine Fragen und Antworten finden Sie auf der Website des Bundesministerium Finanzen

Webinarreihe | Wirtschaft Informiert!

Detaillierte Informationen zum Thema CBD / Hanf in der Trafik finden Sie in unseren diesbezüglichen Webinaren mit ausgewählten Fachexperten.“

Webinar 1 (nur für Mitglieder)

Regierungsprogramm aktuell & Rauchbare Hanfprodukte in der Trafik

Webinar 2 (nur für Mitglieder)

Aufbau-Webinar Rauchbare Hanfprodukte in der Trafik – Fokus Kundenberatung 

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