Seitliche Nahaufnahme vieler, verschiedener Zigarren in Regalen mit Preisschildern darunter
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Tabaktrafikanten, Bundesgremium

AGES-Prüfungen von Tabaktrafikanten

Kontrollen der AGES gemäß § 9 Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) − Ihre Interessensvertretung hilft Ihnen!

Lesedauer: 4 Minuten

12.08.2024

Als Mitglied der Wirtschaftskammer profitieren Sie von einer Vielzahl an Dienstleistungen und Unterstützungsangeboten, die speziell darauf abzielen, Ihre Rechte und Interessen zu wahren. Ob es sich um Unterstützung bei Verwaltungsstrafverfahren oder um andere rechtliche Herausforderungen handelt, wir sind an Ihrer Seite.

Hilfe bei Verwaltungsstrafen

Ich habe eine AGES-Prüfung - was nun? Ihre Interessensvertretung steht Ihnen zur Seite – kompetent, engagiert und zuverlässig. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder Unsicherheiten zu kontaktieren. 

Service

Das AGES-Verfahren durchläuft mehrere Schritte, von der Kontrolle bis zur möglichen Einreichung von Rechtsmitteln bei obersten Instanzen. Der Prozess ist im Allgemeinen wie folgt strukturiert:

  1. AGES-Kontrolle
    Die AGES führt eine Kontrolle durch, um mögliche Verstöße festzustellen.
  2. Prüfbericht an BMSGPK
    Nach der Kontrolle wird ein Prüfbericht an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) übermittelt.
  3. Anzeige durch BMSGPK bei Behörde
    Das BMSGPK erstattet gegebenenfalls Anzeige bei der zuständigen Behörde.
  4. Aufforderung zur Rechtfertigung der Behörde an Trafikanten
    Der Trafikant wird von der Behörde zur Stellungnahme aufgefordert.
  5. Rechtfertigung durch den Trafikanten
    • Ergebnis: Einstellung des Verfahrens
    • Oder: Weiterleitung zur Strafverfügung
  6. Strafverfügung der Behörde
    Falls die Rechtfertigung nicht ausreicht, ergeht eine Strafverfügung.
  7. Einspruch durch den Trafikanten
    • Ergebnis: Einstellung des Verfahrens
    • Oder: Straferkenntnis der Behörde
  8. Straferkenntnis der Behörde
    Wenn der Einspruch erfolglos ist, wird ein Straferkenntnis erlassen.
  9. Beschwerde an das Verwaltungsgericht
    Der Trafikant kann Beschwerde beim Verwaltungsgericht erheben.
    • Ergebnis: Aufhebung und Einstellung des Verfahrens
    • Oder: Aufrechterhaltung der Strafe durch das Verwaltungsgericht
  10. Rechtsmittel an oberste Instanzen (ANWALTSZWANG)
    Wenn das Verwaltungsgericht die Strafe aufrechterhält, können weitere Rechtsmittel eingelegt werden.

Unterstützung durch die Interessensvertretung

Die Landesgremien und das Bundesgremium unterstützen den Trafikanten bei Bedarf in jedem Stadium des Verfahrens, bis hin zur Beschwerde an die Verwaltungsgerichte. Bereits zu Punkt 3 erstellt das Bundesgremium auf Wunsch eine proaktive Stellungnahme zu den einzelnen Punkten der Anzeige für die zuständige Verwaltungsbehörde. Dieser proaktive Schritt signalisiert der Behörde, dass eine Unterstützung durch die Interessensvertretung erfolgt. Die Behörde kann je nach Ermessen bestimmte Schritte abkürzen oder zusätzliche Zwischenschritte einfügen.

Diese Checkliste soll Ihnen helfen, sich optimal auf eine AGES-Prüfung vorzubereiten und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Achten Sie darauf, die spezifischen Anforderungen Ihrer Trafik regelmäßig zu überprüfen und die Checkliste entsprechend anzupassen.

1. Vorbereitungen vor der Prüfung

  • Interne Überprüfung:
    • Führen Sie eine interne Überprüfung durch, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Alle Tabakprodukte müssen gemäß den EU-Richtlinien korrekt gekennzeichnet sein (z.B. Gesundheitswarnungen, Inhaltsstoffe).
  • Schulung der Mitarbeiter:
    • Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter über die gesetzlichen Anforderungen informiert sind und wissen, wie sie sich während der Prüfung verhalten sollen.
  • Dokumente und Unterlagen:
    • Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Dokumente gut organisiert und leicht zugänglich sind.
    • Aufbewahrung aller Lieferscheine und Rechnungen (elektronisch oder physisch) für Tabak- und verwandte Produkte.

2. Verhalten während der Prüfung

  • Kooperation:
    • Seien Sie freundlich und kooperativ mit den Prüfern.
  • Bereitstellung von Informationen:
    • Stellen Sie sicher, dass alle angeforderten Dokumente schnell zur Verfügung gestellt werden können.
  • Fragen beantworten:
    • Beantworten Sie die für die Prüfung relevanten Fragen der Prüfer.

3. Nachbereitung der Prüfung

  • Prüfbericht:
    • Überprüfen Sie den Prüfbericht und notieren Sie eventuelle Abweichungen oder Mängel.
  • Dokumentation:
    • Dokumentieren Sie den Prüfungsprozess und im Fall einer Produktprüfung das Produkt selbst für eine allfällige Beweisführung.
    • Wenn Proben gezogen wurden bzw. sie Gegenproben erhalten haben, verwahren sie diese an einem sicheren Ort.
  • Interessensvertretung:
    • Kontaktieren Sie ihre Landesgremium der Tabaktrafikanten und übermitteln sämtliche fallbezogene Unterlagen.
    • Das Bundesgremium der Tabaktrafikanten koordiniert bundesländerübergreifend die AGES-Fälle und begleitet Sie im Verfahren.

Die Strafverfahren betreffen im Wesentlichen wiederkehrende Themenkomplexe, die in unterschiedlichen Kombinationen auftreten. Nachfolgend sind die wesentlichen, dem Bundesgremium bekannten Themenbereiche zusammengefasst:

1. Lebensmittelbezeichnung

  • Beschreibung: Beanstandungen betreffen Verpackungselemente, die Lebensmittelerzeugnissen ähneln.
  • Rechtsfragen: Es ist rechtlich nicht eindeutig, wie weit das Verbot dieser Ähnlichkeiten geht. Beispiele sind stark abstrahierte englische Bezeichnungen (z. B. "Razz").

2. Warnhinweis

  • Beschreibung: Der aufgedruckte Warnhinweis ist in einigen Fällen nicht rechtskonform oder das Etikett kann (zu leicht) abgelöst werden.
  • Herausforderung: Diese Mängel sind für den Trafikanten oft schwer vorhersehbar oder überprüfbar.

3. EU-CEG Meldung (EU-Common-Entry-Gate)

  • Beschreibung: Das BMSGPK sieht eine Verpflichtung des Trafikanten, die EU-CEG Meldungen der Hersteller zu überprüfen.
  • Rechtsfragen: Diese Rechtsmeinung wird in diversen Behörden- / Verwaltungsgerichtsentscheidungen nicht geteilt. Höchstgerichtliche Rechtsprechung besteht nicht.

4. Verpackungsangaben

  • Beschreibung: Angaben wie Füllmenge oder Inhaltsstoffe werden als irreführend oder unvollständig beanstandet.
  • Herausforderung: Der Trafikant kann diese Angaben ohne Laboruntersuchung der Produkte oft nicht überprüfen.

5. Suggestion besserer Lebensführung

  • Beschreibung: Verpackungselemente (z. B. eine attraktive Frau oder ein Herz) sollen einen Nutzen für die Lebensführung suggerieren.
  • Rechtfragen: Die Grenze der „Suggestion besserer Lebensführung“ wird von den Verwaltungsgerichten je nach Fallkonstellation unterschiedlich bewertet. Ein Höchstgericht wurde bisher noch nicht befasst.

Als Muster dienen die nachstehenden Vorlagen:

↓ Download: Muster-Vorlage Einspruch (.docx)


↓ Download: Muster-Vorlage Rechtfertigung (.docx)


Hinweis:
Diese Mustervorlagen sind nicht für jeden Einzelfall geeignet. 
Im Zweifel eine rechtskundige Person hinzuziehen.

Kontaktinformationen

Die Landesgremien und das  Bundesgremium unterstützen den Trafikanten bei Bedarf in jedem Stadium des Verfahrens, bis hin zur Beschwerde an die Verwaltungsgerichte. 

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