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Sparte Handel

Regierungsprogramm – Sozialpolitische Maßnahmen

Die wichtigsten Vorhaben im Überblick

Lesedauer: 3 Minuten

07.03.2025

1. Lohnnebenkosten, Lohnverrechnung

  • Steuerfreie Mitarbeiterprämie bis 1.000 Euro unabhängig vom Kollektivvertrag 2025 und 2026, für eine Verlängerung erfolgt eine Evaluierung
  • Lohnnebenkosten: Bis zur Mitte der Regierungsperiode werden – abhängig von der konjunkturellen und budgetären Entwicklung – die LNK in einem ersten Schritt gesenkt. Ziel ist eine weitere stufenweise Entlastung ausschließlich im Rahmen des FLAF (3,7 %).
  • Entwicklung eines neuen Zuverdienstmodells für Personen in einer echten Alterspension (keine vorzeitige Alterspension) durch die Bundesregierung mit den Sozialpartnern (SVBefreiung der Dienstnehmer, halbe Beiträge in PV und KV für Dienstgeber, 25 % Endbesteuerung). Keine Aufwertung des Pensionskontos. Inkrafttreten ab 1.1.2026 und Evaluierung nach zwei Jahren.
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für grenzüberschreitendes Homeoffice Einsatz der Bundesregierung auf internationaler Ebene (OECD, EU) für koordinierte und rechtssichere Rahmenbedingungen für grenzüberschreitendes Homeoffice/ remote-Working.
  • Private Vorsorge: Der jährliche Freibetrag für Zuwendungen (Zukunftssicherung, Ausgaben des DG für Versicherungs- oder Vorsorgeeinrichtungen wie bspw. Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung) wird im Rahmen der budgetären Möglichkeiten angehoben.
  • Krankenversicherungsbeitrag für Pensionisten steigt von 5,1 auf 6,0%. Zum Ausgleich wird die Rezeptgebühr eingefroren und die Arzneimittelobergrenze auf 1,5% des Nettoeinkommens gesenkt.
  • Krankenversicherungspflicht für geringfügige Beschäftigung.
  • Prüfung der Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer.
  • Ab 2027 werden unter Budgetvorbehalt Überstunden und Zuschläge steuerlich begünstigt.

2. Asyl, Migration, Integration

  • Stopp der irregulären Migration.
  • Familiennachzug wird gestoppt in Vereinbarkeit mit Art 8 EMRK.
  • Einrichtung von Rückkehrverfahrenszentren.
  • Abschluss von Rückführabkommen mit Drittstaaten.
  • Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte): Weiterentwicklung, Digitalisierung & Beschleunigung, Vereinfachung des Vollzugs, RWR-Karten-Kontingente für volljährige Lehrlinge im Rahmen von Pilotprojekt.
  • Qualitative Zuwanderung durch Beschleunigung, Flexibilisierung und Digitalisierung der RWR-Karte, inkl. Talentepartnerschaften.
  • Evaluierung und Weiterentwicklung der Indikatoren für die RWR-Karte generell und für Mangelberufe.
  • Vereinfachung und Vereinheitlichung der Anerkennung von Abschlüssen.
  • Ausweitung des Modells einer Sachleistungskarte, Ausbau von Leistungskontrollen, einheitlicher Leistungskatalog; volle Sozialleistungen erst nach einer Wartefrist von bis zu 3 Jahren.

3. Arbeitsmarkt

  • Mehr AMS-Mittel für Kurzarbeit, Arbeitsstiftungen und eine Fachkräfteoffensive unter Budgetvorbehalt)
  • Reform der Bildungskarenz (kein direkter Anschluss an Elternkarenz), Nachfolgeregelung ab 1.1.2026
  • Einschränkung des geringfügigen Zuverdienstes bei Arbeitslosen
  • Evaluierung und klarer Fokus der überbetrieblichen Lehrausbildungen auf die Vermittlung in die betriebliche Lehre und den Arbeitsmarkt
  • Überdenken des gestaffelten Arbeitslosenversicherungsbeitrages
  • Qualifizierungsoffensive mit Möglichkeiten zum Berufsumstieg und zur altersgerechten Beschäftigung (inkl. Entgeltschutz bei aufrechter Beschäftigung)
  • Entwicklung eines Anreiz- und Monitoringsystems für die Beschäftigung von Personen ab 60
  • Aktion 55 Plus: (Budgetvorbehalt) für existenzsichernde soziale Arbeit für Langzeitarbeitslose

4. Arbeitsrecht

  • Kontrollbehörden Krankenstände, Risikoorientierter Kontrollansatz, Kontrollen effizienter machen, zur Verfügungstellung des dafür notwendigen zielgerichteten Personaleinsatzes.
  • Verstärkte Möglichkeiten schaffen für den Wechsel von Teilzeit in Richtung Vollzeit.
  • Überprüfung des Mehrarbeitszuschlags auf seine Wirkung.
  • Kosten durch Aufstocken von Teilzeit auf Vollzeit – starre Einkommensgrenzen bei Sozialleistungen prüfen.
  • Geringfügige Beschäftigung weiterentwickeln – Effekte der geringfügigen Beschäftigung – Einfrieren der Höhe.
  • Alle Überstunden sollen auch abgegolten werden.
  • Entlastung bei A1-Formularen etc. Überarbeitung, Vereinfachung und Vereinheitlichung von Formularen (z.B. ZKO 3- und ZKO 4-Formulare).
  • Wochenendruhe (EuGH): Klarstellung, dass bisherige Rechtslage/-praxis beibehalten werden kann.
  • Bei Fortbildungen (§ 11b AVRAG): Überschießende Regelungen differenziert zurückführen.
  • Möglichkeit der Anwendung von Kollektivverträgen auch für arbeitnehmerähnliche Personen.
  • Ehestmögliche Erarbeitung des UmsetzungsG der EU-RL Plattformarbeit in Österreich unter

5. Pensionen

  • Erhöhung des faktischen / gesetzlichen vorzeitigen Pensionsantrittsalters.
  • Einführung eines gesetzlichen Nachhaltigkeitsmechanismus: Falls der vorgesehene Budgetpfad für Pensionsausgaben und die geplanten Kostendämpfungen (steigende Beschäftigungsquote und dadurch höheres faktisches Pensionsantrittsalter) im Jahr 2030 gesamthaft nicht eingehalten werden können, verpflichtende Maßnahmen zur Einhaltung des Pfades; diesfalls Erhöhung der erforderlichen Versicherungsjahre für die Korridorpension ab 1.1.2035 in Halbjahresschritten; darüber hinaus Mix von Maßnahmen im Pensionsbereich: Beitragssatz, Kontoprozentsatz, Anfallsalter, Pensionsanpassung, Anspruchsvoraussetzungen, etc.
  • Anpassung bei der Korridorpension ab 2026: Ab 2026 Anhebung der Versicherungsjahre von 40 auf 42 (auf 3 Jahre aufgeteilt) und des Zugangsalters von 62 auf 63 Jahre (auf 2 Jahre aufgeteilt).
  • Teilpension (ab 01.01.2026), Ab individuellem Stichtag zeitliche Reduktion der Arbeitszeit; im Ausmaß der Reduktion wird der Teil des Pensionskontos geschlossen und die Pension zum dann zustehenden Zeitpunkt berechnet. Im Korridor ab Pensionsstichtag bis 68 Jahre ist die komplette Schließung des Kontos möglich, dann wird die Gesamtpension aus der bestehenden Pension und dem noch offenen Pensionsteil gebildet. Abschläge und dergleichen bleiben aufrecht.
  • Man kann die Altersteilzeit nur so lange in Anspruch nehmen, wie noch keine Teilpension möglich ist bzw. kein Pensionsanspruch besteht.
  • Reform von Reha-Geld, Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension
  • Generell flexiblere Möglichkeiten der Beurteilung (Zwischenstufen; Teilarbeitsfähigkeit) der Erwerbsfähigkeit bei gesundheitlichen Einschränkungen:
    • Prüfung Berufsschutz zum Entgeltschutz weiterentwickeln.
    • Reha-Geld: Evaluierung der Neubeurteilung nach einem Jahr Prüfung der Erleichterung der Mitnahme von Pensionsansprüchen.
  • Generalpensionskassenvertrag – Öffnung der zweiten Säule für alle, Umschichtung der Abfertigung Neu ermöglichen.
  • Verbesserungen bei Pensionskassen, z.B. Herausnahmemöglichkeit mit dem Pensionsalter, Härtefallregelung, Verwaltungskosten prüfen, Regelung der Angehörigen.
  • Mitarbeitervorsorge: freiwillige Aufstockung, Evaluierung im Hinblick auf Zielsetzungen.
  • Zeitnahe Umsetzung der Sozialpartnereinigung zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (insbesondere Generalpensionskassenvertrag.

6. Soziales

  • Sozialhilfe Neu, Vereinheitlichung der Tagsätze, Anrechnung der Familienbeihilfe (verfassungskonform), Einheitlicher Zuschlag für Kinder, bei Arbeitsfähigen analog zum Familienzuschlag beim Arbeitslosengeld, Abwicklung (Auszahlung, Vermittlung, Sperre) durch das AMS, Zuverdienst analog zur Notstandshilfe.
  • Der Ausgleichstaxfonds wird evaluiert, um die Anreizsystematik zu verbessern.

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