Ökosoziale Steuerreform
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Nachdem die Bundesregierung am 3. Oktober die größte Steuerreform der Zweiten Republik präsentiert hat, befindet sich der diesbezügliche Gesetzesentwurf seit Montag in der Begutachtungsphase. Die angestrebten Maßnahmen sollen über den Zeitraum 2022 bis 2026 (die detaillierte Zeitleiste finden Sie anbei) ein Entlastungsvolumen von 27,5 Mrd. Euro für private Haushalte bringen. Laut einer Studie des WIFO wird die Reform den heimischen Konsum und die Investitionstätigkeit stark stimulieren: So werden allein die für das Jahr 2022 geplanten Reformschritte das Wachstum des privaten Konsums auf 6,4% erhöhen, die Bruttoanlageinvestitionen werden um 4,4% steigen, das heimische Wirtschaftswachstum wird sich auf 5% belaufen. Insgesamt zeigt sich, dass die Steuerreform der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Erholung des Handels nach der Covid-19-Pandemie und zur Stärkung des Inlandskonsums leisten wird.
Darüber hinaus wurde bei der Ankündigung der Steuerreform auch eine Ausdehnung der nationalen Digitalsteuer auf Plattformen und den Verkauf von Nutzerdaten in Aussicht gestellt, falls die von der OECD angepeilte globale Steuerreform nicht erfolgen würde. Nach Ansicht der BSH wird durch die kürzlich erfolgte OECD-Einigung die Ausweitung der Digitalsteuer auf Plattformen und Nutzerdaten allerdings obsolet. Nach dieser historischen Einigung fordert die BSH die „temporär“ eingeführte Digitalsteuer (Online-Werbeabgabe) zurückzunehmen und den Reformprozess auf OECD-Ebene weiterhin zu unterstützen. Im Zuge der Zurücknahme der nationalen Digitalsteuer sollte auch die Werbeabgabe für den Offline-Bereich, die bekanntlich eine Bagetellsteuer ist, abgeschafft werden.