Prävention von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung
Melde- und Sorgfaltspflichten im Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandel
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Das Bundesministerium für Inneres und das Bundeskriminalamt haben Leitfäden mit Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erstellt.
Melde- und Sorgfaltspflichten
In Umsetzung europarechtlicher Vorschriften verpflichtet die Gewerbeordnung 1994 bestimmte Gewerbetreibende, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen.
Vorteile goAML – Warum auch Sie sich unbedingt registrieren sollten
Neben den diversen Sorgfaltspflichten bestehen für Händler auch weitere gesetzliche Pflichten, um aktiv im Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung beizutragen und dies in Form der allgemeinen Meldepflicht von Verdachtsfällen gem. § 365t GewO.
Meldungen sind stets unverzüglich an die A-FIU abzugeben. Verdachtsmeldung können in Österreich ausschließlich über den sicheren Kommunikationskanal
goAML abgegeben werden. Dies setzt eine vorherige Registrierung des Gewerbetreibenden in goAML voraus. Eine solche Registrierung kann zwischen
1-2 Tagen dauern. Um Verdachtsmeldungen unverzüglich vorzunehmen, empfiehlt sich eine Registrierung bei goAML.
Stand: 25.07.2024