Kulturgüterschutz
Infos für den Kunst- und Antiquitätenhandel
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Das Bundeskriminalamt hat in Zusammenarbeit mit dem BMUKK und dem Bundesdenkmalamt den Folder "Die Kultur der Prävention“ herausgebracht.
Mit diesem Folder sollen einige wichtige Themen im Bereich des Kulturgüterschutzes angesprochen werden, z.B:
Checkliste zur Beschreibung von Kulturgut
Leider kommt es immer wieder vor, dass Opfer eines Diebstahls der Polizei keine Fotos und Beschreibungen des gestohlenen Gutes übermitteln können. Dazu wurde der Beschreibungsstandard "Object ID“ des Internationalen Museumsrates (ICOM) zu einer "Checkliste zur Beschreibung von Kulturgut“ weiterentwickelt. Die Checkliste kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden und sollte an einem sicheren Ort verwahrt werden.
Ausfuhr von Kulturgut
Mit dem Folder soll auch darauf aufmerksam gemacht werden, dass das Denkmalschutzgesetz für bestimmte Kulturgüter eine Ausfuhrbewilligung des Bundesdenkmalamtes vorsieht. Nicht nur Österreich, sondern die meisten Staaten schützen ihr Kulturgut vor einer unrechtmäßigen Ausfuhr. Man sollte sich daher vor einer Verbringung von Kulturgut über die Ausfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes informieren.
Illegale Ausgrabungen ("Raubgrabungen“)
Es kommt sehr häufig vor, dass archäologische Gegenstände illegal ausgegraben und (meist in einem anderen Land) weiterverkauft werden. Archäologische Gegenstände sind besonders geschützt und stehen nach ihrer Entdeckung vorerst automatisch unter Denkmalschutz. In vielen europäischen Staaten stellt die illegale Ausgrabung einen Straftatbestand dar.
Stand: 20.04.2022