Foto-,Optik- und Medizinproduktehandel

Inbetriebnahme

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11.03.2023

Inhaltsverzeichnis

    I • Inbetriebnahme

    Die Inbetriebnahme bezeichnet den Zeitpunkt zu dem ein Medizinprodukt, mit Ausnahme von Prüfprodukten, dem Endanwender als ein Erzeugnis zur Verfügung gestellt wird, das erstmals als gebrauchsfertiges Produkt entsprechend seiner Zweckbestimmung auf dem Unionsmarkt verwendet werden kann (Art 2 Z 29 MDR bzw. Art 2 Z 22 IVDR).