Foto-,Optik- und Medizinproduktehandel

Verkehrsfähigkeit

Lesedauer: 1 Minute

11.03.2023

Inhaltsverzeichnis

    V • Verkehrsfähigkeit 

    Durch das Ausstellen einer Konformitätserklärung und der darauf basierenden CE-Kennzeichnung ist ein Medizinprodukt im gesamten europäischen Wirtschaftsraum verkehrsfähig.

    Die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen eines Medizinproduktes sind also:

    • Produkt erfüllt grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen
    • eine Konformitätserklärung (als Nachweis, dass das Produkt als Medizinprodukt in Verkehr gebracht wird)
    • eine CE-Kennzeichnung (ggf. samt Kennnummer der benannten Stelle) auf dem Produkt selbst oder der Verpackung (Handelsverpackung, Einzelverpackung, ggf. Sterilverpackung) sowie der Gebrauchsanweisung
    • die ausreichende Kennzeichnung (Name/Firma und Anschrift) des Herstellers oder des Bevollmächtigten (ggf. des Importeurs) auf dem Produkt oder der Verpackung (Handelsverpackung, Einzelverpackung, ggf. Sterilverpackung) sowie der Gebrauchsanweisung
    • eine Gebrauchsanweisung (in deutscher Sprache)

    und gegebenenfalls:

    • den Hinweis „steril“
    • den Hinweis „Sonderanfertigung“
    • die Los- bzw. Seriennummer (zur Produkt- bzw. Produktchargenidentifizierung)
    • ein Ablaufdatum