Drei lächelnde Personen in Autohaus stehend, zwei Personen reichen sich über Tisch die Hand
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Fahrzeughandel, Bundesgremium

Händlerverträge für den Fahrzeughandel

Verträge mit Herstellern oder Importeuren

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Kfz-Vertragshändler sind mit diversen Vorgaben und Vertragsbedingungen der Lieferanten (Hersteller, Importeure) konfrontiert.  

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat in einem Schreiben von August 2016 ausführlich zur Frage eines allfälligen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Hersteller und Importeure Stellung genommen.

Die Broschüre „Kartellrecht und Compliance“ liefert Erstinformationen zum richtigen Umgang mit dem Kartellrecht im täglichen Geschäftsverkehr. Sie zeigt, welche Sachverhalte kartellrechtlich relevant sein können und wie Händler rechtliche Risiken erkennen und minimieren können. 

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Händlerverträge? Die Landesgremien des Fahrzeughandels in Ihrem Bundesland und das Bundesgremium Fahrzeughandel stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Stand: 13.03.2019