Fahrzeughandel, Bundesgremium
Altfahrzeugeverordnung (AFZ-VO)
Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen
Lesedauer: 1 Minute
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Definitionen und Verpflichtungen gemäß der Altfahrzeugverordnung (AFZ-VO) sowie der Text der Verordnung.
Die Internet-Plattform www.altauto.at steht zur zentralen Erfassung und Verwaltung von Daten aus der Übernahme, Behandlung und Verwertung von Altfahrzeugen zur Verfügung.
Gesamte Rechtsvorschrift für Altfahrzeugeverordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Stand: 21.01.2024