Fahrzeughandel, Bundesgremium

Altfahrzeugeverordnung (AFZ-VO)

Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen

Lesedauer: 1 Minute

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Definitionen und Verpflichtungen gemäß der Altfahrzeugverordnung (AFZ-VO) sowie der Text der Verordnung.

Die Internet-Plattform www.altauto.at steht zur zentralen Erfassung und Verwaltung von Daten aus der Übernahme, Behandlung und Verwertung von Altfahrzeugen zur Verfügung.

Gesamte Rechtsvorschrift für Altfahrzeugeverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Stand: 21.01.2024