Rauchen an Tankstellen
Rauchverbot ab 01.11.2019
Lesedauer: 1 Minute
Rauchen an Tankstellen - Informationen für die Branche
- Novelle zum Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) gültig ab 1.11.2019
- Rauchen an Tankstellen
- Kennzeichnungspflichten
Rauchverbot ab 01.11.2019 in der Gastronomie
Am 1. November 2019 tritt das umfassende generelle Rauchverbot auch für Gastronomiebetriebe in Kraft. Das bedeutet, dass als Raucherlokal geführte Ein-Raum-Lokale als auch Mischbetriebe mit räumlich abgetrenntem Raucherbereich (z.B. eine Zigarrenlounge oder ein Rauchercafé) ab 1.11.2019 nicht mehr betrieben werden dürfen.
Rauchen am Arbeitsplatz
Ein absolutes Rauchverbot am Arbeitsplatz besteht in Arbeitsstätten in Gebäuden sofern Nichtraucher in der Arbeitsstätte beschäftigt werden. Dieses Rauchverbot besteht, ohne dass der Arbeitgeber dies ausdrücklich anordnen muss.
weiterführende Informationen zum Thema:
Rauchen am Arbeitsplatz - Rauchen in Verkehrsmitteln - Ausnahmen vom Rauchverbot - Arbeitsstätten außerhalb von Gebäuden - Raucherräume und Raucherkabinen - Rauchpausen