Person mit dunklen kurzen Haaren, Bart und Brille sitzt an einem Schreibtisch und blickt auf einen Laptopbildschirm während mit der rechten Hand Unterlagen gehalten werden, im Hintergrund zeigt sich eine große Glasfront
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Energiehandel, Fachverband

Ihr gutes Recht

Leitfaden für Tankstellen-Vertriebsverträge

Lesedauer: 1 Minute

Leitfaden für Tankstellen-Vertriebsverträge

Ausgabe März/2018


Diese praxisorientierte Unterlage für Mitgliedsbetriebe des Energiehandels wurde von Rechtsanwalt Dr. Michael Nocker ausgearbeitet und kann entweder im Fachverband oder in den einzelnen Landesorganisationen des Energiehandels angefordert werden.


Der Leitfaden enthält rechtliche Informationen rund um den Tankstellen-Vertriebsvertrag, Anwendungsbereiche für Vertragsauflösung, Ausgleichsanspruch, nachvertragliches Konkurrenzverbot, FAQs und Berechnungsbeispiele etc.


Leitfaden für Tankstellen-Vertriebsverträge
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Inhaltsverzeichnis:

  1. Einleitung
  2. Was versteht man unter dem Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters?
  3. Auf welche Vertragsverhältnisse ist der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters analog anwendbar?
  4. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Vertragshändler einen Ausgleichsanspruch hat?
  5. Welches Vertragsverhältnis besteht zwischen einem Tankstellenbetreiber als Pächter und dem Energielieferanten hinsichtlich der Beendigung des Liefervertrags?
  6. Hat ein Tankstellenpächter auch einen Ausgleichsanspruch?
  7. Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Tankstellenpächters
  8. In welchem Namen und auf welche Rechnung wird der Tankstellenbetreiber als Pächter tätig?
  9. Was versteht man unter nachvertraglichem Konkurrenzverbot?
  10. Ist ein nachvertragliches Konkurrenzverbot für Handelsvertreter zulässig?
  11. Kann ein nachvertragliches Konkurrenzverbot bei anderen Absatzmittlern vereinbart werden?
  12. Was passiert mit den getätigten Investitionen des Pächters / Tankstellenbetreibers?
  13. Auf wen ist der Investitionsersatzanspruch nach § 454 UGB anwendbar?
  14. Was umfasst der Investitionsersatzanspruch nach § 454 UGB?


Stand: 01.12.2020