Elektrohandel
Überschreitung des Grenzwertes für Blei bei Solar Birne
Produkt darf gemäß Elektroaltgeräte-VO nicht in Verkehr gebracht werden
Lesedauer: 1 Minute
21.09.2023
Im Rahmen einer Prüfung gemäß § 75 AWG 2002 wurde bei dem Produkt Solar Birne zum Aufhängen mit der Artikel Nr. 33976 -30, LOT/Barcode 9007371305360 folgende Überschreitung des Grenzwertes für Blei festgestellt:
- Der homogene Werkstoff "Schalter-2. Kontakt Lötstelle" weist einen Bleigehalt von 4,2 Gewichtsprozent auf.
- Der homogene Werkstoff "Elektronik-Kabel weiß von Platine 2 zu Pol+ Kontakt Lötstelle" weist einen Bleigehalt von 1,1 Gewichtsprozent auf .
- Der homogne Werkstoff "Elektronik-Platine 1 Lötstelle Solar-LED-Treiber" weist einen Bleigehalt von 68 Gewichtsprozent auf.
- Der homogene Werkstoff "Elektronik-Platine 2 Anschlusslot+ Lot LED 3" weist einen Bleigehalt von 54 Gewichtsprozent auf.
Da davon auszugehen ist, dass das genannte Produkt den Grenzwert für Blei gemäß § 4 Abs. 1 Elektroaltgeräte-VO wie oben ausgeführt überschreitet, darf es aufgrund der Vorgaben der Elektroaltgeräte-Richtlinie und der ROHS-Richtlinie, bzw. der Elektroaltgeräteverordnung auf keiner Handelsstufe in Verkehr gebracht werden.