Elektrohandel
Überschreitung des Grenzwertes für Blei bei E-Zigaretten
Produkt darf gemäß Elektroaltgeräte-VO nicht in Verkehr gebracht werden
Lesedauer: 1 Minute
21.09.2023
Im Rahmen einer Prüfung gemäß § 75 AWG 2002 wurde bei dem Produkt E-Zigarren Set. Aspire K 3 (TIC No./Artikel Nr. 2H09P20A456-46) folgende Überschreitung des Grenzwertes für Blei festgestellt:
- Der homogene Werkstoff "Clearomizer- Unterteil, Niete metall" weist einen Bleigehalt von 3 Gewichtsprozent auf.
Da davon auszugehen ist, dass der genannte Gerätetyp den Grenzwert für Blei gemäß § 4 Abs. 1 Elektroaltgeräte-VO wie oben ausgeführt überschreitet, darf er aufgrund der Vorgaben der Elektroaltgeräte-Richtlinie und der ROHS-Richtlinie, bzw. der Elektroaltgeräteverordnung auf keiner Handelsstufe in Verkehr gebracht werden.