Pyrotechnikhandel

Verkaufsverbot von Cobra P1

Verbot des pyrotechnischen Blitzknall Böller auf dem europäischen Markt

Lesedauer: 1 Minute

Das Produkt Cobra P1 des italienischen Herstellers "Di Blasio Elio Fireworks" darf auf dem gesamten europäischen Markt nicht mehr bereitgestellt (verkauft) werden.

Es wird auf die Verpflichtung der Händler gemäß § 25a Abs. 2 Pyrotechnikgesetz 2010 (PyroTG 2010) hingewiesen, wonach der Händler, soweit dies zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher erforderlich ist, unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen hat, insbesondere den pyrotechnischen Gegenstand zurückzunehmen oder zurückzurufen hat, damit der rechtmäßige Zustand wiederhergestellt wird, und darüber die Behörde sowie den Hersteller oder den Importeur zu informieren.

Die Landespolizeidirektionen wurden als Marktüberwachungsbehörden entsprechend informiert. Die Marktüberwachungsbehörden werden daher ersucht gemäß § 27 PyroTG 2010 zu überprüfen, ob der pyrotechnische Gegenstand bei einschlägigen Gewerbetreibenden bereitgestellt wird. Gegebenenfalls und sofern von den Händlern nicht nach § 25a Abs. 2 PyroTG 2010 vorgegangen wird, sind die erforderlichen Maßnahmen gemäß § 27a PyroTG 2010 zu setzen.

Stand: 12.05.2022

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