WKÖ-Pyrotechnikhandel informiert: So geht sicherer Umgang mit Feuerwerksartikeln
Österreichische Pyrotechnikhändler:innen bieten Sicherheit – diese ist beim Kauf ausländischer Feuerwerkskörper nicht gewährleistet
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„Das Thema Sicherheit und der richtige Umgang mit Feuerwerksartikeln ist dem österreichischen Pyrotechnikfachhandel ein wichtiges Anliegen. Daher appelliere ich an die österreichische Bevölkerung: Kaufen Sie ausschließlich Feuerwerkskörper im österreichischen Fachhandel. Denn nur hier werden Artikel entsprechend den Sicherheitsnormen verkauft und die nötige Beratung angeboten“, so KommR Mst. Dieter Funke, Bundesobmann des Baustoff-, Eisen- und Holzhandels der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels. „Ich rate inständig vom Kauf illegaler Feuerwerksartikel aus dem Ausland oder online ab. Denn diese Produkte bergen oft extreme Verletzungsgefahren und schaden sowohl den Tieren als auch der Umwelt“, so Funke weiter.
„Ein dringender Appell der Branche besteht auch in der Einhaltung der Altersgrenzen beim Abfeuern von Pyrotechnikartikeln. So gilt etwa für das „Jugendfeuerwerk“ der Kategorie F1 ein Mindestalter von zwölf Jahren, andere Feuerwerke der Kategorie F2, wie etwa Raketen oder Batteriefeuerwerke, erfordern ein Mindestalter von 16 Jahren“ so Funke.
„Abgeschossene Feuerwerkskörper sind zwecks Unterstützung der Gemeinden und Entlastung der Umwelt unbedingt im Restmüll zu entsorgen“, so ein weiterer dringender Appell des Bundesobmanns an die Verbraucher. „Werden diese und alle anderen Regeln eingehalten, steht einem bunten, fröhlichen Jahreswechsel nichts im Wege“, so Funke abschließend.