Im Vordergrund ist die Flagge der Europäischen Union, wie ein Vorhand zur Seite geschoben. Dahinter sind gestapelte Container, um Waren zu transportieren
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Außenhandel, Bundesgremium

Forderungen für den Außenhandel

Unsere politische Forderungen für österreichische Außenhandelsunternehmen

Lesedauer: 5 Minuten

1. Möglichst freier Welthandel – effizientes Auftreten gegen protektionistische Tendenzen

Derzeit ist der Welthandel zunehmend mit Tendenzen zu verstärktem Protektionismus konfrontiert. Beispielhaft wollen wir dazu die Situation in verschiedenen Ländern darlegen: Drohende Handelskonflikte USA – China, EU – USA, mögliches Lahmlegen der WTO (Streit­beilegung), Brexit, Situation im Iran und in der Türkei, Russland-Sanktionen etc.

Handelsabkommen wie TTIP, CETA, Mercosur werden entweder ganz verhindert oder heftig bekämpft; auch von Medien wird Stimmung dagegen gemacht. Daher ist ein entschlossenes Auftreten gegen protektionistische Tendenzen notwendig, um ein weiteres Wachstum des Welthandels zu sichern. Dabei ist sowohl die Wirtschaftskammer Österreich als auch die Bundesregierung gefordert. 

Österreich ist von Erfolgen im Außenhandel besonders abhängig, so werden 60 % der österreichischen Bruttowertschöpfung auf internationalen Märkten, mit Produkten und Dienstleistungen ‚Made in Austria‘ verdient.

Bei Freihandelsabkommen sollte es keine Sanktionen auf „non-trade-concerns“ wie z. B. Nachhaltigkeitsbestimmungen (Umweltschutz) geben.

Eine Stärkung und Modernisierung des multilateralen Handelssystems (WTO) soll gefördert werden, ebenso wie plurilaterale Handelsabkommen. Auch die Verhandlungen zu bilate­ralen EU-Handelsabkommen sollten fortgeführt bzw. abgeschlossen werden. Dies betrifft z. B. Mercosur, Mexiko, Chile, Australien, Neuseeland, Philippinen und Indonesien. Dies wäre besonders für die Exportchancen der österreichischen Wirtschaft wichtig. Im Konflikt mit den USA sollten die geltenden Zusatzzölle weitgehend abgeschafft bzw. Zusatzzölle (z. B. auf Autos und Autoteile) vermieden werden. 

Prüfinstitute – Akkreditierung: Abkommen mit Prüfinstituten, die mit ausländischen akkredi­tierten Einrichtungen kooperieren, sind notwendig. Es sollte z. B. möglich sein, dass eine Zulassung für den amerikanischen Markt in Österreich abgewickelt werden kann. Sodann könnten viele Wege und Hürden gespart und unterschiedliche regionale und nationale Förderungen (z. B. FFG oder SFG) in Anspruch genommen werden.

2. Zurückdrängen von Bürokratie – Die Handelspolitik soll sich an den Prinzipien "free, fluid, simple, predictable" orientieren

Im Bereich der Handelspolitik sollten sich die handelspolitischen Regeln nach den Prinzipien "free, fluid, simple, predictable" orientieren, somit möglichst freier Welthandel, ungehinderter Waren­fluss, klare und einfache Regeln und nicht zuletzt planbare Vorgaben. Gerade für Außenhandels­firmen ist Rechtssicherheit und Planbarkeit praktisch unabdingbar. Ein erfolgreicher Welthandel kann nur dann funktionieren, wenn klare Regeln bestehen, daher ist die EU-Handelspolitik gefordert, diese für die Firmen praxisgerecht umzusetzen. 

Bei Ursprungsregeln z. B. muss sichergestellt werden, dass die vereinbarte Ve­pflichtun­gen sowohl von den Behörden der EU-Mitgliedstaaten als auch von jenen der Drittstaaten gleich angewendet werden. Die engere Vernetzung der österreichischen sowie der EU-Behörden mit den Behörden in Drittstaaten ist daher notwendig.

Eine Nachfolgeregelung des aktuellen, bis 2023 geltenden allgemeinen Präferenzsystems (APS) ist anzustreben. Alles andere wäre gleichermaßen zerstörerisch für die EU-Importwirtschaft sowie für die Wirtschaft der begünstigten Länder.

Auch die Absicherung von österreichischen Direktinvestitionen muss durch ein gut funktionierendes System bilateraler, nationaler und europäischer Investitions­schutz­abkommen gesichert werden. Dies betrifft auch die Investitionsschutzabkommen innerhalb der EU, welche ohne Vorliegen eines Konzepts und ohne Überlegungen zur Schaffung eines alternativen Schutzmechanismus auf europäischer Ebene nicht abgeschafft werden dürfen.

3. Praxisgerechte Antikorruptionsbestimmungen

Die österreichischen Bestimmungen schießen weit über das Ausmaß der vergleichbaren Regelungen in anderen europäischen Ländern – somit Wettbewerbern von österreichischen Firmen im Außenhandel – hinaus. Dies betrifft insbesondere die sehr weit gefasste Definition der Amtsträger und des Tatbestands (wie z. B. den des Anfütterns). In anderen Ländern wird das Thema Antikorruptionsbestimmungen in Außenhandelskreisen nicht thematisiert bzw. sind Außenhändler in ihrer täglichen Praxis durch diese nicht beeinträchtigt.

Die gesetzliche Definition des Amtsträgers ist bereits derzeit unklar. Der Rechtsunterworfene kann häufig nicht klar erkennen, ob sein Gegenüber ein Amtsträger im Sinne der Bestimmungen des StGB ist. Durch die derzeit geplante Erweiterung des Amtsträgerbegriffs wird die Beurteilung, ob eine betreffende Person als Amtsträger anzusehen ist (§ 74 StGB), noch zusätzlich weiter erschwert. So sollen in die beabsichtige Erweiterung zusätzliche unbestimmte Begriffe wie "öffentliche Aufgaben" oder "finanzielle Interessen" einbezogen werden. Dies stellt vor allem für österreichische Unternehmen mit Tätigkeiten im internationalen Bereich eine hohe Herausforderung dar, da die Definition weltweite Geltung hat (siehe § 64 Abs 1 StGB). 

Von ausländischen Geschäftspartnern wird erwartet, dass diesen z. B. bei Besichtigung von Produkten, welche gekauft werden sollen, z. B. auch Reisekosten oder der Aufenthalt bezahlt oder zumindest die Verpflegung übernommen wird, was derzeit kriminalisiert wird, insbesondere, wenn es sich um einen Amtsträger handelt. 

Diese nicht praxisgerechte Regelung könnte dazu führen, dass Betriebe, deren Existenz ja von Vertragsabschlüssen abhängig ist, in Zukunft andere Wege gehen müssten, um diese Aufträge an Land zu ziehen. 
Gerade Außenhandelsfirmen sind flexibel und können relativ problemlos ihren Sitz ins Ausland verlegen, wodurch die österreichische Wirtschaft und der Staat aufgrund des Wegfalls von Steuereinnahmen geschädigt würden.

Im internationalen Handel ist es gängige Praxis, dass gesellschaftliche Höflichkeiten ausgetauscht werden. Dies betrifft z. B. Essenseinladungen, aber auch Gastgeschenke, die selbstverständlich kulturell angepasst werden müssen. Von ausländischen Kunden wird erwartet, dass der österreichische Außenhändler diese Gepflogenheiten auch akzeptiert, wobei z. B. im Zuge von Ver­handlungen oder Betriebs­besichtigungen Einladungen ausgesprochen werden. Diese Praxis müsste unbedingt aus den strafrechtlichen Antikorruptionstatbeständen ent­fernt und somit auch entkriminalisiert werden.

Maßnahmen

  • Die derzeit als Anhaltspunkt dienende Grenze von 100,- EUR erscheint für den Austausch von gesellschaftlich üblichen Gastgeschenken sowie Hotel- und Essenseinladungen im internationalen Handel, wo es um sehr hohe Beträge geht, völlig unzureichend. Diese muss deutlich erhöht werden.
  • Für österreichische Außenhandelsfirmen ist es im Ausland oft nicht offensichtlich, ob eine Amtsträgereigenschaft vorliegt. Insbesondere deshalb, da die Eigentümerschaft vieler Bereiche nicht klargestellt ist und die Eigentumsverhältnisse auch nicht ersichtlich sind. Es müsste daher der Amtsträgerbegriff auf österreichische Amtsträger eingeschränkt werden.
  • Ermöglichung der steuerlichen Geltendmachung von Expresszuschlägen, also z. B. einer Gebühr, die der Staat oder die staatliche Organisation einhebt, um einen Vorgang zu beschleunigen ("facilitation fee").
  • Jeder zweite Arbeitsplatz hängt von der Exportwirtschaft ab und es muss daher auch bei der Umsetzung von Antikorruptionsvorschriften auf die Interessen der österreichischen Exportwirtschaft Rücksicht genommen werden. Es muss vermieden werden, dass ein Schaden für die österreichische Exportwirtschaft durch nicht praxisgerechte Bestimmungen entsteht. 
  • Der Austausch von Einladungen und Gastgeschenken muss entkriminalisiert werden.

4. Global Entry Programm

Für Einreisende in die USA gibt es ein sogenanntes "Global Entry Programm". Dieses Programm ist auf Staatsangehörige verschiedener Länder weltweit abgestimmt. So können z. B. Staatsangehörige der Schweiz, Deutschlands, der Niederlande bzw. auch Großbritanniens dieses in Anspruch nehmen.

Dieses Programm erlaubt es, registrierten Reisenden schneller die Sicherheits- und Zollkontrollen auf Flughäfen in den USA zu passieren. Reisende, die nach einer Sicherheitskontrolle der zuständigen Behörden zu dem Programm zugelassen wurden, können die Kontrollen am Flughafen bei einem speziellen Automaten durchführen und sparen damit enorm Zeit. 

Es ist davon auszugehen, dass durch diese Reiseerleichterungen auch die Eintrittszeit auf das Territorium der USA besser abgeschätzt werden kann. Durch die bessere Planbarkeit ergeben sich deutliche Vorteile für österreichische Unternehmen.

Maßnahmen

  • Schaffung der gesetzlichen Grundlagen, um am Global Entry Programm teilzunehmen
  • tatsächliche Ermöglichung dieser Reiseerleichterungen für österreichische Staatsangehörige

Stand: 16.02.2024

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