Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben, Bundesgremium
Bezeichnungsänderungen der Inhaltsstoffe von Kosmetika
Wichtige Änderungen zur Kennzeichnung
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Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die EU-Kommission mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/677 vom 31. März 2022 einen neuen Glossar der gemeinsamen Bezeichnungen von Bestandteilen zur Verwendung bei der Kennzeichnung kosmetischer Mittel verlautbart hat. Es gibt eine Übergangsfrist von 1 Jahr bis zum 29. April 2023.
Stand: 04.05.2022