Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben, Bundesgremium
Aufnahme bestimmter Drogenausgangsstoffe in die Liste der erfassten Stoffe
Inkrafttreten am 03.10.2022
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Im Amtsblatt der EU L 236 vom 13. September 2022, Seite 1, wurde die Änderung der Verordnung betreffend die Aufnahme bestimmter Drogenausgangsstoffe in die Liste der erfassten Stoffe veröffentlicht.
Damit werden die beide Stoffe Ethyl-alpha-phenylacetoacetat (EAPA) und Methyl-3-oxo2-(3,4-methylenodioxiphenyl)butonat (MAMDPA) als Drogenausgangsstoffe der Kategorie 1 erfasst.
Anhang I enthält die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004, Anhang II die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 hinsichtlich der Aufnahme von EAPA und MAMDPA in die beiden Verordnungen.
Die Änderung tritt am 3. Oktober 2022 in Kraft.
Stand: 18.10.2022