Aktuelle Änderung der EU-Kosmetikverordnung
Inkrafttreten am 9. August 2023, Gültigkeit ab 1. Dezember 2023
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Im Amtsblatt L 183 vom 20.7.2023 wurde die Verordnung (EU) 2023/1490 zur Änderung der EU-Kosmetikverordnung hinsichtlich der Verwendung bestimmter als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufter Stoffe in kosmetischen Mitteln verlautbart.
Die Änderung bezieht sich auf Stoffe, die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/692 der Kommission als CMR-Stoffe eingestuft sind. Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/692 gilt ab dem 1. Dezember 2023.
Da für die betreffenden Stoffe kein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung in kosmetischen Mitteln gestellt wurde, werden die Stoffe in Anhang II (Liste der Stoffe, die in kosmetischen Mitteln verboten sind) aufgenommen.
Die Verordnung tritt am 9. August 2023 in Kraft und gilt ab. 1. Dezember 2023.
Stand: 21.07.2023