Illustration eines zur Schlaufe geformten Bleistifts mit Glühbirne in der Mitte
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Ideenfindung

Jede Selbstständigkeit beginnt mit einer Idee - es muss jedoch nicht immer eine komplett neuartige Geschäftsidee sein

Lesedauer: 2 Minuten

04.07.2024

Bewährtes zu verbessern oder in Form einer Betriebsnachfolge oder von Franchising in Bestehendes einzusteigen, sind ebenfalls Möglichkeiten, um sich selbstständig zu machen.

Neue Ideen

Eine Neugründung verbinden viele mit einer neuartigen Geschäftsidee. Durch technologische und gesellschaftliche Entwicklungen entstehen immer wieder neue Produkte und Dienstleistungen. Dabei erkennen Neugründer:innen diese Trends frühzeitig und setzen diese am Markt um. Damit erzielen sie klare Wettbewerbsvorteile. Entscheidend für den Erfolg der Unternehmung ist dabei aber immer, wie gut die Geschäftsidee ist.

» Alle Infos zu den Zahlen, Daten und Fakten der Gründungswelt

Bewährtes verbessern

Sie müssen das Rad nicht unbedingt neu erfinden! Oft sind es kleine Änderungen an Produkten oder Dienstleistungen, mit denen Sie sich von anderen Angeboten abheben können. Zum Beispiel, indem Sie einen besseren Kundenservice anbieten. Ihre Geschäftsidee kann daher auch darin bestehen, bewährte Ideen zu erweitern, zu verbessern oder anders anzubieten. Es kann auch erfolgversprechend sein, eine Idee auf neue oder andere Märkte zu übertragen. Dabei sollten Sie jedoch immer prüfen, ob die Idee auch zu den jeweiligen Gegebenheiten des regionalen Marktes passt. Eine Idee, die zum Beispiel in der Großstadt gut funktioniert, funktioniert unter Umständen im ländlichen Raum weniger gut.

Betriebsnachfolge

In ganz Österreich stehen jedes Jahr viele Betriebe vor der Übernahme. Allein in den kommenden zehn Jahren sind es über 50.000. Häufig werden dabei Betriebe von Familienangehörigen übernommen. Allerdings finden nicht alle Unternehmen Nachfolger:innen in der eigenen Familie. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit einer Betriebsnachfolge. Dabei gründen Sie also nicht selbst ein Unternehmen, sondern übernehmen ein bereits bestehendes. Wir bieten hierfür sogar einen eigenen Service an: In der Nachfolgebörse finden Sie aktuelle Ausschreibungen von Betrieben, die Ihr Unternehmen verkaufen bzw. auf der Suche nach Nachfolger:innen sind.

Franchising

Beim Franchising übernehmen Sie ein bewährtes Unternehmenskonzept, sind dabei aber dennoch selbstständig. In aller Regel eröffnen Sie also einen weiteren Betrieb unter bereits bekanntem Namen an einem neuen Standort. Sie profitieren von einer eingeführten Marke, aber auch von der Betreuung durch das Franchise-System sowie dem wechselseitigen Gedanken- und Erfahrungsaustausch.

Franchising ist allerdings nicht kostenlos. Um auf das Know-how des Franchise-Systems zurückgreifen zu können, müssen Sie Gebühren zahlen. Doch Franchising kann sich lohnen. In Österreich gibt es mittlerweile über 400 verschiedene Franchise-Systeme mit gut 7.000 Franchise-Nehmer:innen. Für die Suche nach Franchise-Angeboten in Österreich nutzen Sie in unsere Franchisebörse.

Outsourcing

Beim Outsourcing werden Dienstleistungen, die im Unternehmen durchgeführt werden, an Externe ausgelagert. Das bedeutet, dass Leistungen, die bisher von Angestellten erbracht wurden, in Zukunft von Menschen (z. B. von ehemaligen Arbeitskräften) auf selbstständiger Basis durchgeführt werden. Sowohl für das Unternehmen als auch für die Arbeitskräfte bedeutet Outsourcing gleichfalls Chance wie Risiko. Wir haben für Sie ein paar Stichworte zusammengefasst, um Ihnen einen ersten Überblick über diese Chancen und Risiken zu vermitteln:

 Für das UnternehmenFür den Mitarbeiter
Chancen
  • mehr Flexibilität
  • weniger Fixkosten
  • Flexible Zeiteinteilung
  • Fixe Auslastung zu Beginn
  • Möglichkeit, das Geschäft auszubauen und neue Kunden zu gewinnen
  • Tätigkeitsfeld kann gemäß Ideen und Interessen erweitert werden
Risiken
  • Das Auftragsvolumen muss sichergestellt werden
  • Gefahr von Sozialverischerungs-
    nachzahlungen an ÖGK
  • Starke Abhängigkeit vom bisherigen Auftraggeber
  • Geringe soziale Absicherung

Beachten Sie: Wenn Sie ähnlich wie in einem Dienstverhältnis für einen Auftraggeber tätig sind, kann dies bei einer Prüfung der Gesundheitskasse als Dienstverhältnis eingestuft werden – trotz gewollter Selbstständigkeit und Gewerbeschein. In einem solchen Fall muss der Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

Schauen Sie rein in unser Kurzvideo zum Thema Ideenfindung bei der Gründung: