Fenster und Außentüren mit CE-Kennzeichen
Wesentliche Anforderungen im Überblick
Lesedauer: 2 Minuten
Durch die ÖNORM EN 14351 (Fenster und Außentüren Produktnorm) wurden die national unterschiedlichen Anforderungsnormen für Fenster und Außentüren vereinheitlicht und bestehende Handelshemmnisse beseitigt. Gegenwärtig erschweren die unterschiedlichen Anforderungs- bzw. Produktnormen den freien Warenverkehr. Ebenfalls EU-weit einheitlich ist der Konformitätsnachweis durch das CE-Kennzeichen. Ein großer Vorteil der neuen Norm ist, dass sie für Fenster, Dachflächenfenster und Außentüren gilt. Somit können Bauteile, die den gleichen Anforderungen unterliegen, nach nur einer Norm deklariert werden. Diese Deklaration wird vom Hersteller durchgeführt, der sich dazu auf Prüfnachweise von notifizierten Prüfstellen beziehen muss.
Wesentliche Anforderungen
Die Europäische Kommission hat in der "Bauproduktenrichtlinie" (kurz BPR) sechs wesentliche Anforderungen an Bauwerke festgelegt, die bei normaler Instandhaltung über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum ("Dauerhaftigkeit"!) erfüllt werden müssen:
ER 1 Mechanische Festigkeit und Stand-sicherheit
ER 2 Brandschutz
ER 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
ER 4 Nutzungssicherheit
ER 5 Schallschutz
ER 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz
In diesen Anforderungen spiegeln sich die national in Gesetzen festgelegten Schutzniveaus (Brandschutz,Wärmeschutz, usw.) wieder. In Mandaten bzw. Richtlinien der Europäischen Kommission werden die zu erfüllenden Leistungseigenschaften den wesentlichen Anforderungen zugeordnet. Für Fenster gelten 12, für Außentüren 7 mandatierte Eigenschaften. In der Tabelle 1 sind alle mandatierten Leistungseigenschaften zusammengefasst, die gemäß Entwurf ÖNORM EN 14351 deklariert werden müssen:
Fenster | Außentüren | ||
Mandatierte Eigenschaften | System d. Konformitätsbestätigung | Mandatierte Eigenschaften | System d. Konformitätsbestätigung |
Windlast | 3 | Windlast | 3 |
Schneelast (nur für Dachflächenfenster) | 3 | Feuerwiderstandsfähigkeit | 1 |
Brand von außen (nur für Dachflächenfenster) | 1 | Rauchdurchlass | 1 |
Brandbeanspruchung (nur für Dachflächenfenster) | 1 | Schlagregendichtheit | 3 |
Feuerwiderstandsfähigkeit | 1 | Luftdurchlässigkeit | 3 |
Schlagregendichtheit | 3 | Schallschutz | 3 |
Luftdurchlässigkeit | 3 | Wärmeschutz | 3 |
Sicherheitsvorrichtungen | 3 | Stoßfestigkeit | 3 |
Schallschutz | 3 | ||
Wärmeschutz | 3 | ||
Strahlungseigenschaften | 3 | ||
Stoßfestigkeit | 3 |
Tabelle 1: Mandatierte Eigenschaften für Fenster und Außentüren
Sytem der Konformitätsbestätigung
Durch das System der Konformitätsbestätigung soll sichergestellt werden, dass die in Verkehr gebrachten Erzeugnisse auch tatsächlich die deklarierten Eigenschaften erfüllen.
Im System 1 verpflichtet sich der Hersteller, das Produkt einer Erst-Typprüfung bei einer notifizierten Prüfstelle zu unterziehen. Zusätzlich muss eine kontinuierliche Eigenüberwachung des Produktionsprozesses (inklusive Werksproduktionskontrolle) durchgeführt werden. Die Eigenüberwachung wird regelmäßig durch eine Fremdüberwachung (ebenfalls durch eine notifizierte Stelle) kontrolliert. Darüber hinaus ist eine Zertifizierung bei einer notifizierten Zertifizierungsstelle erforderlich.
Im System 3 muss nur die Erst-Typprüfung durch eine notifizierte Prüfstelle nachgewiesen werden, der Hersteller muss dennoch ein Eigenüberwachungssystem installieren. Sobald ein Hersteller sein Produkt mit dem CE-Zeichen versehen will und zumindest eine Leistungseigenschaft deklariert, muss er sich an den Entwurf ÖNORM EN 14351 und die darin angeführten Bezugsnormen zur Prüfung oder Berechnung der angegebenen Klassen bzw. Werte halten. Erst nach Vorliegen der Prüfnachweise einer notifizierten Prüfstelle und Implementierung des Eigenüberwachungssystems darf das CE-Kennzeichen mit dem Produkt verwendet werden (System 3).
Zusätzliche Leistungseigenschaften
Zusätzlich können noch bis zu neun nicht mandatierte Leistungseigenschaften deklariert werden (siehe nachfolgende Tabelle 2).
Fenster | Außentüren |
Bedienungskräfte | Maßabweichungen |
Mechanische Festigkeit | Bedienungskräfte |
Lüftung | Mechanische Festigkeit |
Mechanische Dauerhaftigkeit | Differenzklimate |
Beschusshemmung | Lüftung |
Explosionshemmung | Mechanische Dauerhaftigkeit |
Einbruchhemmung | Beschusshemmung |
| Sprengwirkungshemmung |
| Einbruchhemmung |
Der Nachteil dieses Deklarationssystems liegt in der komplizierten Angabe der Leistungseigenschaften. Während in der ÖNORM B 5300 (Fenster Allgemeine Anforderungen) die sieben wesentlichen Leistungseigenschaften einer Beanspruchungsklasse zugeordnet sind, müssen bei einer Bestellung von Fenstern gemäß Entwurf ÖNORM EN 14351 für alle mandatierten und nicht mandatierten Eigenschaften die gewünschten Mindestklassen angegeben werden (24-stelliger Code).
CE-Zeichen
Das CE-Zeichen bedeutet die Übereinstimmung eines Bauproduktes mit den wesentlichen Anforderungen der Bauproduktenrichtlinie und ist die Voraussetzung für das In-Verkehr-Bringen eines Bauproduktes im Europäischen Wirtschaftsraum.
Entgegen der Darstellung mancher Marktteilnehmer ist das CE-Zeichen kein Qualitätszeichen und auch kein Verwendungsnachweis (Verwendungszeichen). Dies ist in länderspezifischen Anforderungen (z.B. Bauordnung) geregelt.
Stand: 16.10.2015