Detailansicht Hände mit Schutzhandschuhen beim Reinigen einer Handfeuerwaffe
© maxshutter | stock.adobe.com
Metalltechniker, Bundesinnung

Novelle des Waffengesetzes

Die wichtigsten Änderungen ab 1. Jänner 2019 im Überblick

Lesedauer: 1 Minute

Mit der Novelle des Waffengesetzes 2018 wurden Bestimmungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie des Europäischen Parlaments und Rates (Richtlinie EU 2017/853) in Österreich umgesetzt.

Das Inkrafttreten der Neuerungen erfolgt in zwei Etappen, zum einen mit 1.1.2019 und zum anderen mit 14.12.2019. 

Auswahl von Neuerungen:   

  • Neukategorisierung der Schusswaffen
  • Wartefristen bei negativem "Psychotest"
  • Erweiterung der Anzahl an erlaubten Schusswaffen
  • Definition des Sportschützenvereins und Sportschützen
  • Änderung der Gültigkeitsdauer bei der Einwilligungserklärung für das Verbringen von Schusswaffen und Munition in der EU
  • Erlaubnis des Verwendens von Schalldämpfern bei Ausübung der Jagd für Jäger u.a.

Weitere Informationen zur Novelle des Waffengesetzes 

Stand: 28.05.2024