Metalltechniker, Bundesinnung
Novelle des Waffengesetzes
Die wichtigsten Änderungen ab 1. Jänner 2019 im Überblick
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Mit der Novelle des Waffengesetzes 2018 wurden Bestimmungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie des Europäischen Parlaments und Rates (Richtlinie EU 2017/853) in Österreich umgesetzt.
Das Inkrafttreten der Neuerungen erfolgt in zwei Etappen, zum einen mit 1.1.2019 und zum anderen mit 14.12.2019.
Auswahl von Neuerungen:
- Neukategorisierung der Schusswaffen
- Wartefristen bei negativem "Psychotest"
- Erweiterung der Anzahl an erlaubten Schusswaffen
- Definition des Sportschützenvereins und Sportschützen
- Änderung der Gültigkeitsdauer bei der Einwilligungserklärung für das Verbringen von Schusswaffen und Munition in der EU
- Erlaubnis des Verwendens von Schalldämpfern bei Ausübung der Jagd für Jäger u.a.
Weitere Informationen zur Novelle des Waffengesetzes
- EU-Feuerwaffenrichtlinie 2017/853
- Waffengesetz, gesamte Rechtsvorschrift
- Novelle des Waffengesetzes im Bundesgesetzblatt I Nr. 97/2018 samt Beilagen
- Informationen des Parlaments zum Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird
- Broschüre "Waffengesetz – Neu ab 1. Jänner 2019" der ARGE Zivile Sicherheit
Stand: 28.05.2024