Metalltechniker, Bundesinnung

Merkblatt zur Wartung bei Metallbauleistungen

Neues Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT)

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Auch noch in der heutigen Zeit ist es in der Baubranche nach wie vor nicht allen klar, dass Fenster, Türen, Tore und Fassaden einer regelmäßigen Wartung (Instandhaltung) unterliegen. Ganz zum Unterschied zur Automobilbranche, wo Serviceintervalle als selbstverständlich erachtet werden. Auch die Produkte des
Metallbaus unterliegen einer Alterung und Abnutzung, die wie auch bei anderen Produkten unvermeidbar ist.

Welche Arbeiten in welchen Intervallen für die Wartung vorzusehen sind, ist vom Hersteller vorzugeben. Die wiederkehrende Wartung bringt einige Vorteile mit sich, wie z.B. Vorbeugung von Störungen, minimierte Betriebs- und Instandhaltungskosten, Erhöhung der Lebensdauer der Produkte und damit den langfristigen Erhalt der Investition des Bauherrn, um nur einige zu nennen.

Nicht selten kommt es vor, dass Wartungsarbeiten in der Gewährleistungsphase als vertragliche Verpflichtung der Unternehmen gesehen werden. Dabei erfolgt die Abgrenzung der Gewährleistung zur Instandhaltung meist nicht korrekt und folgend daraus entstehen Meinungsverschiedenheiten, die dann oft in einem Rechtsstreit enden.

Die Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT) möchte mit dem neuen Merkblatt "Wartung bei Metallbauleistungen" beide Vertragsparteien informieren und sensibilisieren.
Das Merkblatt beleuchtet dabei die juristischen Aspekte der Wartungspflichten für Auftraggeber und Metallbauer und hilft Verständnis für dieses heikle Thema zu schaffen.

Weitere dienliche Hinweise und Informationen zur Wartung sowie ein Musterwartungsvertrag findet sich im AMFT-Merkblatt "Kontrolle und Instandhaltung" (K u. I), das direkt per Mail bei der AMFT bezogen
werden kann. Das neue Merkblatt finden Sie auf der Seite der AMFT.