Metalltechniker, Bundesinnung

Lehrberuf Werkzeugmechanik

Berufsprofil und Ausbildungsordnung 

Lesedauer: 1 Minute

Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:

  1. Technische Unterlagen lesen und anwenden,
  2. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen,
  3. Arbeitsabläufe planen, Arbeitsergebnisse beurteilen, Projekt- und Qualitätsmanagementsysteme anwenden,
  4. Erforderliche Materialien auswählen, beschaffen und überprüfen,
  5. Herstellen von Bauteilen auf konventionellen und rechnergestützten CNC-Werkzeugmaschinen inklusive Erstellen und Optimieren der Fertigungsprogramme,
  6. Werkzeuge und Baugruppen der Stanz- und Formenbautechnik zusammenbauen, einstellen, inbetriebnehmen, Prüfen und Betreuen des Werkzeuges während des Probelaufes bis zur Werkzeug- und Produktfreigabe,
  7. Werkzeuge, Werkzeugsysteme, facheinschlägige Hilfseinrichtungen und Produktionsanlagen optimieren, warten und instandsetzen,
  8. Zusammenarbeiten mit der Werkzeugkonstruktion, Fertigungs- und Arbeitsvorbereitung,
  9. Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards,
  10. Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden einrichten, prüfen und dokumentieren,
  11. Technische Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen und dokumentieren,
  12. Kunden über Einsatz, Anwendung und Wartung der Werkzeuge und Baugruppen der Stanz- und Formenbautechnik beraten,
  13. Kenntnis von innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Kommunikationssystemen, zB. Produktionsplanungssystemen und Internet.


» Die gesamte Werkzeugmechanik-Ausbildungsordnumg 2004

» Änderung Werkzeugmechanik-Ausbildungsordnung 2007

» Änderung Werkzeugmechanik-Ausbildungsordnung 2011

Stand: 24.11.2020