Metalltechniker, Bundesinnung

Lehrberuf Metallgießer

Berufsprofil und Ausbildungsordnung 

Lesedauer: 1 Minute

Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:

  1. Herstellen von Formen und Kernen nach verschiedenen Formverfahren,
  2. Abgießen der Formen und Vorbereiten des Gießprozesses,
  3. Prüfen und Vorbereiten von Modellen sowie Instandsetzen von Modelleinrichtungen,
  4. Aufbereiten und Auftragen von Form- und Kernüberzügen; Zusammenbauen von Formen, Einlegen von Kernen und Gießfertigmachen (Säubern, Verklammern, Beschweren) der Formen,
  5. Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsanlagen,
  6. Ausleeren der Formen und Anwenden von Maßnahmen zum Entkernen,
  7. Nachbearbeiten der Gussteile wie zB Strahlen, Reinigen, Putzen, Schleifen, Entgraten,
  8. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

» Die gesamte Metallgießer-Ausbildungsordnung

Stand: 24.11.2020

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