Maler stützt sich auf Leiter ab und hält eine Farbpalette in der Hand
© stokkete | stock.adobe.com
Maler

Selbständige Tätigkeiten in der Berufsgruppe der Maler

Selbstständige Tätigkeiten als Maler:in und Anstreicher:in, als Lackierer:in, in der Schilderherstellung, als Vergolder:in und Staffiererin

Lesedauer: 1 Minute

Informationen über die Voraussetzungen zur Gewerbeausübung als selbständiger Maler und Anstreicher, Lackierer, Schilderherstellung sowie Vergolder und Staffierer im Überblick.

Informationen über die Voraussetzungen zur Gewerbeausübung als selbständiger Maler und Anstreicher, Lackierer, Schilderherstellung sowie Vergolder und Staffierer im Überblick.

Selbständige Tätigkeit als Maler/-in und Anstreicher/-in

Der Maler und Anstreicher ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Malers und Anstreichers zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung  ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Maler und Anstreicher-Meisterprüfungsordnung

Selbständige Tätigkeit als Lackierer/-in

Der Lackierer ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Lackierers zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Lackierer-Meisterprüfungsordnung

Selbständige Tätigkeit in der Schilderherstellung

Die Schilderherstellung ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen  zum Antritt des Gewerbes der Schilderherstellung zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Schilderherstellung-Meisterprüfungsordnung

Selbständige Tätigkeit als Vergolder/-in und Staffierer/-in

Der Vergolder und Staffierer ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Vergolders und Staffierers zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Vergolder und Staffierer-Meisterprüfungsordnung 


Gütesiegel "Meisterbetrieb" und Gütesiegel "staatlich geprüft"

Das Gütesiegel "Meisterbetrieb" gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Das Gütesiegel "staatlich geprüft" gilt für jene reglementierten Gewerbe (keine Handwerke), für die eine Befähigungsprüfung vorgesehen ist. Es darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Mehr Infos zum Gütesiegel

Der Eintragungsfähige Meistertitel

Ab 21.8.2020 dürfen diese Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Bezeichnung "Meisterin" bzw. "Meister" auch vor ihrem Namen führen.

Mehr Infos zum eintragungsfähigen Meistertitel

Stand: 16.08.2023