Information zum Rohstoffmonitoring für den Landesproduktenhandel und Einzelfuttermittelherstellung
Risikomanagement für Unternehmen der Landwirtschaft, Getreidehandel, Mühlenwirtschaft, Erzeuger von Getreideerzeugnissen
Lesedauer: 3 Minuten
Rohstoffmonitoring
Das gemeinsame Rohstoffmonitoring wurde durch das Bundesgremium des Agrarhandels und die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe zur Unterstützung der Mitglieder - vor allem pastus+ teilnehmender Unternehmen - initiiert.
Vorteile
Ihre Vorteile durch eine Teilnahme:
- Österreichweites Monitoring liefert Analyseergebnisse für die Branche (bspw. zur Risikoerhebung, öffentliche Diskussionen zu Rückständen, Futtermittelsicherheit)
- Gesamt-Monitoring-Bericht
- Reduktion der Kosten für pastus+ zertifizierte Unternehmen durch die 50%ige Reduktion der in den pastus+ Richtlinien vorgeschriebenen Analyseanzahl
- Freiwillige Durchführung von Zusatzuntersuchungen zu vergünstigten Konditionen
Start des gemeinsamen Rohstoffmonitorings war der 01.01.2016. Abgewickelt wird das Monitoring über die AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH), Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien. Kontakt:
E-mail: futtermittel@ages.at
Telefon: +43 (0) 50 555-33216
Teilnahme
Teilnehmen können österreichische Futtermittelunternehmer, Landesproduktenhändler, Mühlen und Ölmühlen, die Einzelfuttermittel herstellen und handeln. Das Monitoring richtet sich vorrangig an pastus+ teilnehmende Unternehmen, jedoch können alle Unternehmen der genannten Branchen an diesem österreichweiten Monitoring teilnehmen. Die Teilnahme startet jeweils zum 01.01. jedes Jahres.
An- und Abmeldung / Bekanntgabe von Änderungen
Die Erstanmeldung für das Rohstoffmonitoring muss bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres erfolgen. Maßgeblich dafür ist das Einlangen der Anmeldung an einer der beiden unten angegebenen Kontaktadressen.
Die Teilnahme startet mit 01.01. des Folgejahres.
Die Teilnahme wird automatisch jeweils um ein Jahr verlängert, wenn sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht vom Rohstoffmonitoring abmeldet. Die Abmeldung muss bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres bei einer der unten angeführten Kontaktadressen einlangen.
Änderungen zur gehandelten/produzierten Jahresmenge von Getreide/Ölfrüchten/Einzelfuttermittel sind ebenfalls an eine der angegebenen Kontaktadressen zu übermitteln und müssen dort bis 31.10. des laufenden Jahres einlangen.
Kontakt für An- und Abmeldung:
Landesproduktenhändler:
Bundesgremium des Agrarhandels
E-Mail: agrarhandel@wko.at
Telefon: +43 (0)5 90 900 3006
Gewerbliche Mühlen, Ölmühlen, Futtermittelerzeuger:
Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe
E-Mail: lebensmittel.natur@wko.at
Telefon: +43 (0)5 90 900 3192
Ablauf des Monitorings
Erstellung Probenahmeplan
Der Probenahmeplan wird jährlich von der AGES erstellt. Die Probenahme erfolgt rotierend anhand der Teilnehmerzahl und der produzierten Mengen und nicht jeder Betrieb ist jedes Jahr für eine Probenahme vorgesehen. Trotzdem gilt die 50%ige Analysereduktion für pastus+-Teilnehmer (ausgenommen Salmonellen!).
Probenahme für das Rohstoffmonitoring
Jene Betriebe, bei denen eine Probenahme im Rahmen des Rohstoffmonitorings erfolgt, können diese Analyse auch für die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Eigenkontrolle anrechnen, jedoch nicht für die noch durchzuführenden Analysen zur Einhaltung des pastus+-Stichprobenplans.
Die Termine für die Probeziehung werden vorab von Seiten der AGES direkt mit den teilnehmenden Betrieben vereinbart. Für AGES-Kunden erfolgt diese Probeziehung im Zuge des jährlichen pastus+-Audits.
Freiwillige Durchführung von Zusatzuntersuchungen
Im Rahmen der Probenziehung können teilnehmende Unternehmen am Tag der Probenahme über das Monitoring hinausgehende Futtermittelproben zu denselben Bedingungen der AGES zur Untersuchung dem Probennehmer übergeben (z.B. für die Einhaltung der gesetzlichen Eigenkontrolle oder der Durchführung der verbleibenden 50 % der Analysen zur Einhaltung des pastus+ Stichprobenplans).
Abklärung der Analyseparameter und Kosten bitte direkt über futtermittel@ages.at anfragen! Für diese Proben ist das AGES-Auftragsschreiben für Futtermittel zu verwenden.
Teilnahmebestätigung/Prüfberichte/Jahresbericht
Prüfberichte aus dem gemeinsamen Rohstoffmonitoring werden an die einsendenden Betriebe sowie (in anonymisierter Form) direkt an die AMA-Marketing GesmbH übermittelt. Die Rechnung für die anteiligen Kosten sowie eine Teilnahmebestätigung werden direkt von der AGES Ende Jänner des Folgejahres an die Teilnehmer gesendet. Der anonymisierte Jahresbericht wird ebenfalls im Jänner des Folgejahres direkt von der AGES an alle Teilnehmer versendet.
Kosten für die Teilnahme am Rohstoffmonitoring und Verrechnung
Die Kosten werden anteilig auf alle teilnehmenden Betriebe und anhand der in der Teilnahmeerklärung gemeldeten Gesamtmengen aufgeteilt und können somit variieren. Die Verrechnung erfolgt direkt durch die AGES anhand der tatsächlich angefallenen Kosten (Analysekosten + Aufwand/Bearbeitung).
Kostenschätzung anhand der angemeldeten Betriebe 2023:
Menge in Tonnen | Voraussichtliche Nettokosten 2024 |
---|---|
bis 500 to | ca. EUR 58,- |
501 bis 3000 to | ca. EUR 115,- |
3.001 - 10.000 to | ca. EUR 230,- |
10.001 - 50.000 to | ca. EUR 546,- |
ab 50.000 to | ca. EUR 1093,- |
Jährliche Evaluierung
Das Rohstoffmonitoring wird jährlich evaluiert und die Teilnehmer werden über mögliche Anpassungen bzw. Änderungen informiert.
Teilnahme von pastus+ zertifizierten Unternehmen am Rohstoffmonitoring
Voraussetzung zur Reduktion der Analyseanzahl im Rahmen von pastus+
Im System pastus+ sind Stichprobenpläne festgelegt, die von pastus+-Lizenznehmern einzuhalten sind. Das gemeinsame Rohstoffmonitoring wird von der AMA-Marketing GesmbH anerkannt, wodurch sich für pastus+-zertifizierte Unternehmen die Anzahl der Analysen zur Einhaltung der jeweils gültigen Stichprobenpläne der pastus+ Richtlinien um 50 % reduziert.
Die Durchführung der verbleibenden 50 % der Analysen zur Einhaltung des pastus+ Stichprobenplans ist unbedingt jedes Jahr erforderlich.
Der zusätzliche Stichprobenplan für Salmonellenanalysen ist von der Reduktion ausgenommen, diese haben immer laut Analysenplan zu erfolgen.
Hinweis zur Einhaltung des Stichprobenplans laut pastus+ Richtlinien
Alle Stichprobenpläne finden Sie in der jeweils letztgültigen Fassung der AMA-Futtermittelrichtlinie pastus+, der pastus+ Kleinmengenregelung sowie der pastus+-Kleinstmengenregelung (www.pastus.at).
Die Teilnehmer am Rohstoffmonitoring werden von der WKO der AMA-Marketing GesmbH bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Teilnahmebestätigung am Rohstoffmonitoring von den Kontrollstellen bei den jährlichen Audits überprüft wird. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte Ihre Kontrollstelle oder die AMA-Marketing GesmbH (futtermittel@amainfo.at).
Stand: März 2024
Stand: 05.03.2024