Verhinderung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung
Leitfaden zu Melde- und Sorgfaltspflichten im Gewerbesektor (Bundesministerium für Inneres)
Lesedauer: 1 Minute
Meldestelle Geldwäsche
Über die Homepage des Bundesministeriums für Inneres (BMI) gelangen Sie zu allen Meldestellen. Die Meldestelle Geldwäsche ist den Meldestellen des Bundeskriminalamtes zugehörig.
Verdachtsmeldungen sind ausschließlich über die Applikation goAML zu erstatten, die Sie über das Unternehmensserviceportal erreichen.
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Registrierung oder Anmeldung beim Unternehmensserviceportal wenden Sie sich bitte an das USP Service Center. Sie erreichen dieses unter folgender Telefonnummer:
T +43 50 233 733 ( von Montag bis Donnerstag, von 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 14:30 Uhr)
Weiterführende Links
- Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - WKO
- Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Gewerberecht - WKO
- Leitfaden Melde- und Sorgfaltspflichten im Gewerbesektor
WKO Online-Ratgeber: Schutz vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Der Online-Ratgeber der Wirtschaftskammern unterstützt gewerbliche Unternehmen dabei, die rechtlichen Bestimmungen der Gewerbeordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sicher einzuhalten. Kompaktes Wissen schützt Unternehmen davor, in kriminelle Geschäfte involviert zu werden.
Nehmen Sie das Thema ernst, es ist mit vermehrten Kontrollen durch die Behörden zu rechnen.
↓ Download: Leitfaden Melde- und Sorgfaltspflichten im Gewerbesektor (PDF)