Ein Landschaftsgärtner streut Samen auf eine frisch bepflanzte Baumscheibe. Der neu gepflanzte Baum ist mit Hanf umwickelt
© Christian Vorhofer | WKO
Gärtner

Baupreisindex für Gärtnereien und Landschaftsgärtnerbetriebe

Baupreisindex 2024

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Die Unabhängige Schiedskommission im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat dem Antrag der Bundesinnung der Gärtner und Floristen stattgegeben.

Die Schiedskommission hat (für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern) eine Kostenerhöhung auf dem Lohnsektor aus dem Titel Kollektivvertragsabschluss 2024 für Aufträge, die unter die Preisumrechnung der ÖNORM B 2111 fallen, von 7,90 % mit Wirksamkeit 1. März 2024 festgestellt. Diese Feststellung gilt nur für jene, die dem "Kollektivvertrag der gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben Österreichs" unterliegen.

  1. Bei laufenden Verträgen zu veränderlichen Preisen, die vor dem 1. Mai 2000 abgeschlossen wurden, ergibt sich gemäß den Bestimmungen der ÖNORM B 2111 (Fassung 1.1.1992) bei allen ab dem 1. März 2024 erbrachten Leistungen für die Erhöhung des Anteils "Lohn" ein Abminderungsfaktor von 0,89. Dabei wird eine Erhöhung des Anteils "Lohn" um 7,03 % festgestellt.
  2. Bei allen Verträgen, die mit 1. Mai 2000 oder danach abgeschlossen wurden bzw. werden und gemäß den Bestimmungen der ÖNORM B 2111 (Fassung 1.5.2000 bzw. 1.5.2007) vereinbart wurden, ergibt sich ein Abminderungsfaktor von 0,98. Dabei wird eine Erhöhung des Anteils "Lohn" um 7,74 % festgestellt.

Sofern es staatliche Kompensationsleistungen zur Abfederung von hohen Preissteigerungen, insbesondere bei Energie, gibt, so sind diese in den Verhandlungen zusätzlich zu berücksichtigen.

Baupreisindex für die vergangenen Jahre

Empfehlungen der Unabhängige Schiedskommission für die Jahre 2022, 2021 und 2020

Stand: 19.03.2024