Rechtliche Infos Massage
SVS Gesundheitshunderter
SVS Gesundheitshunderter bei gesundheitsfördernden und präventiven Massagen
Lesedauer: 1 Minute
Sie möchten gerne den Gesundheitshunderter in Anspruch nehmen? Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen auf der Homepage der Sozialversicherung der Selbständigen.
Voraussetzung
- Sie sind bei der SVS krankenversichert bzw. anspruchsberechtigt (mitversicherter Angehörige).
- Sie investieren bei einem qualifizierten Anbieter in Ihre Gesundheit. Folgende Themen sind förderbar: Ernährung, Bewegung, Mentale Gesundheit, Körperarbeit und Rauchfreiheit
- Sie haben eine Vorsorgeuntersuchung gemacht (bis zu drei Jahre vor der Antragsstellung bzw. ab 40 Jahren bis zu zwei Jahre vor der Antragstellung). Wenn Sie am Programm „Selbständig Gesund“ teilnehmen, entfällt der Nachweis der Vorsorgeuntersuchung.
- Sie stellen online einen Antrag oder über die App svsGO.
- Bis zur maximalen Fördersumme von € 100.- können Sie mehrere Anträge pro Jahr stellen.
- Um eine rasche Bearbeitung zu gewährleisten, achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden (Antrag, Kopie der Rechnung)
Links
- Liste gewerbliche Masseure
- Liste Massagen nach ganzheitlich in sich geschlossenen Systemen / Masseure die z.B.: Ayurveda, Tuina oder Shiatsu anbieten
- Informationsfilm über das Gewerbe Massage
- Liste Heilmasseure
- Voraussetzungen für den Gesundheitshunderter
Stand: 02.02.2023