Lomi Lomi Nui
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Rechtliche Infos Massage

Klarstellung Lomi Lomi Nui

Gemeinsame Position der Bundesinnung Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure und des Fachverbands der persönlichen Dienstleister 

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Aus aktuellem Anlass übersenden wir Ihnen zur Klarstellung eine gemeinsame Stellungnahme der Bundesinnung Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure und des Fachverbands der persönlichen Dienstleister zum Thema Lomi Lomi Nui: 

Da Tätigkeiten, die unter der Bezeichnung Lomi Lomi Nui angeboten werden immer wieder zu Abgrenzungsfragen, insbesondere zwischen dem Massagegewerbe gemäß § 94 Z 48 GewO und dem freien Gewerbe Humanenergetik (Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen und energetischen Ausgewogenheit mittels…) führen, fand ein Koordinierungsgespräch der beiden Fachorganisationen statt. Aufgrund umfangreicher Recherche wurde dabei Einigkeit dahingehend erzielt, dass mit der Bezeichnung Lomi Lomi Nui in aller Regel Techniken bezeichnet werden, bei der energetische Aspekte im Wege eindeutiger Massagetechniken transportiert werden. In diesen Fällen ist die Tätigkeit - unabhängig von der Bezeichnung durch den Gewerbetreibenden - dem Massagegewerbe zuzuordnen und für die Ausübung die entsprechende Gewerbeberechtigung erforderlich. Bei Anfragen zur Ausübung von Lomi Lomi Nui im Rahmen des Massagegewerbes helfen Ihnen die Landesinnungen der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure gerne weiter. Der Befähigungsnachweis kann durch Arbeitsprobe und Fachgespräch erbracht werden.

Sofern unter der Bezeichnung Lomi Lomi Nui ausschließlich Tätigkeiten angeboten werden, die dem Berufsbild Humanenergetik sowie den gewerberechtlichen Grenzen dieses freien Gewerbes entsprechen, empfehlen wir im Sinne eines fairen Wettbewerbs, ein besonderes Augenmerk auf eine klare und eindeutige Darstellung zu legen. Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass die Verwendung der Bezeichnung „Lomi Lomi Nui Massage“ oder ähnlicher Formulierungen durch Energetiker nach unserer Einschätzung irreführend im Sinne des Wettbewerbsrechts ist. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass Massagetechniken nicht Gegenstand der Humanenergetik, insbesondere der Methode „Sanfte Berührungen des Körpers bzw. gezieltes Auflegen der Hände an bestimmten Körperstellen“ sind und zu keinem Zeitpunkt waren. Abschließend machen wir darauf aufmerksam, dass diese Klarstellung die gemeinsame Position der beteiligten Fachorganisationen darstellt und weder für Gerichte noch Verwaltungsbehörden bindende Wirkung hat.


Stand: 09.01.2018