Probestechen für Tätowierer:innen nicht verpflichtend
Formular für Probetätowierung steht zum Download bereit
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Zur Information finden Sie einen Artikel aus der Zeitung Kurier vom 11.1.2018.
Aus Sicht der Bundesinnung gilt es in diesem Zusammenhang festzuhalten:
Derzeit gibt es in Österreich keine Gesetzesgrundlage, die ein Probestechen vorschreibt!
Das heute im Kurier erwähnte Urteil ist ein EINZELentscheid gegen den Berufung eingelegt wurde.
Kunden in österreichischen Tätowierer-Gewerbebetrieben können davon ausgehen, dass sie Dienstleistungen auf höchstem Niveau erhalten.
Auf Basis der geforderten Ausbildungen und unter Einhaltungen der bestehenden Ausübungsregeln sind unsere Tätowierer:innen bestens ausgebildet und auf das Arbeiten auf dem äußerst sensiblen Organ Haut vorbereitet.
Unsere Mitglieder müssen Allergien und allfällige andere Kontraindikationen abfragen. Das Tätowieren darf nur vorgenommen werden, wenn keine Hinweise auf entgegenstehende Kontraindikationen vorliegen. Eine schriftliche Bestätigung der Aufklärung hat zu erfolgen.
Allergien können auch erst nach vielen Jahren auftreten. Die Sinnhaftigkeit der Forderung eines Probestechens ist daher in Frage zu stellen.
Zur Zeit ist der Bundesinnung kein Land bekannt, in welchem ein Probestechen bei Tätowierungen vorgeschrieben ist. Dies hat sich nach einem schnellen Rundruf bei KollegInnen in Europa bestätigt.
Stand: 29.11.2022