Nahaufnahme von einem Ohr mit Piercing
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Piercen

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Informationen zum Gewerbe

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Inhaltsverzeichnis

    Rechtliche Infos für Piercer


    Piercen ist das Durchstechen der Haut zwecks Anbringung von Schmuck an Hautfalten, verknorpelten Stellen des Ohres oder des Nasenflügles, oder an der Zunge vor dem Ungebändchen, sofern dazu ein Gerät verwendet wird, das höchstens zwei Millimeter durchmessend in die Haut eindringt und keine stich- oder flächenförmigen Verletzungen oder Vernarbungen verursacht.

    Stand: 21.02.2018

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