Frau mit Pflaster am Oberarm
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Rechtliche Infos Heilmassage

Hochrisikogruppe Hepatitis B – Heilmasseure

Teilnahme an der Hepatitis-B-Prophylaxe

Lesedauer: 1 Minute

Gegen die Hepatitis B gibt es seit Jahren eine wirkungsvolle Schutzimpfung. Im Rahmen der vorbeugenden Betreuung übernimmt die AUVA unter bestimmten Voraussetzungen als Unterstützung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin für beruflich besonders gefährdete Versicherte die Kosten des Impfstoffes. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung zur Verhütung von Berufskrankheiten unter festgesetzten Voraussetzungen nach Maßgabe der verfügbaren finanziellen Mittel.

Wer kann an der Impfaktion teilnehmen?

  • Die impfwillige Person muss bei der AUVA bzw. bei der SVS (vormals SVA-Versicherte) unfallversichert sein.
  • Sie muss einer Personengruppe aus der Liste der Hochrisikogruppen angehören.
    • Heilmasseur:innen
    • Piercer:innen
    • Tätowierer:innen
  • Bei Bedarf ist das erhöhte Infektionsrisiko von der Arbeitgeberin bzw. vom -geber nachzuweisen.

» Hepatitis B (auva.at)

Stand: 18.06.2024