Gütesiegel
Informationen der Innung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
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Die heimischen Nagelstudios haben die Möglichkeit erhalten, sich mit einem Gütesiegel ihren Kunden bestmöglich zu präsentieren. „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, ein bundeweit gültiges Gütesiegel zu entwickeln, das die fachliche Eignung der Betriebe garantiert“, betonte heute Dagmar Zeibig, Bundesinnungsmeisterin der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure: „Wir wollen Qualität und Qualifikation unserer Betriebe in den Fokus rücken. Im sensiblen Bereich der Gesundheitsdienstleistungen ist es gerade aus Kundensicht besonders wichtig, über einen Nachweis der beruflichen Qualifikation zu verfügen“.
Auch im Firmen A-Z der Wirtschaftskammer kann bei der Mitgliedersuche das Gütesiegel als Kriterium ausgewählt werden.
Mit der Reform der Gewerbeordnung und der damit einhergehenden Freigabe der Teilgewerbe (Freigabe: „Modellieren von Fingernägeln“) wurde im Bereich der Gesundheits- und Schönheitsdienstleistungen eine für Kunden weitreichende Änderung bewirkt. Die Zahl der Betriebe hat sich nach der gewerberechtlichen Freigabe am 18.10.2017 innerhalb nur weniger Monate um ein Siebentel – oder rund 320 Betriebe – erhöht. Die Qualifikation der neuen Betriebe ist völlig unbekannt. Daher soll ein freiwilliges Gütezeichen eine bestehende Qualifikation für den Kunden sichtbar machen.
Das Gütesiegel istan jene Betriebe vergeben, die bereits bis zum Stichtag am 17.10.2017 am Markt tätig waren. Betriebe, die ihr Gewerbe danach angemeldet haben, erhalten eine Information über die Möglichkeit, dieses Qualitätssiegel zu führen. Jene, die sich dafür entscheiden, können bei der jeweils zuständigen Landesinnung eine fachlichen Überprüfung, den Kompetenzcheck, ablegen, die sowohl praktische wie theoretische Komponenten enthält. Das Siegel wurde von der Bundesinnung beim Patentamt mit Gültigkeit vom 22.3.2018 eingetragen. „Ich möchte allen Beteiligten danken, die zur Entstehung des Siegels beigetragen und wertvollen fachlichen Input geliefert haben“, so Zeibig.
„Unsachgemäße Ausführungen von Modellagen an den Händen können zu großen gesundheitlichen Problemen der Kundinnen und Kunden führen. Wir wollen, dass die KundInnen heimischer Nagelstudios die Gewissheit haben, dass diese über eine entsprechende berufliche Qualifizierung verfügen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Ein Qualitäts- und Qualifikationsnachweis für die Kunden und für die Betriebe die Möglichkeit ihr Können zu beweisen“, so Zeibig abschließend.
Der Kompetenzcheck zur Erlangung des Gütesiegels besteht aus einem schriftlichen (Dauer 1,5 Stunden) und einem praktischen (Dauer 3 Stunden) Teil. Es sind Kenntnisse und Fähigkeiten in den facheinschlägigen Fragen in folgenden Bereichen nachzuweisen:
- Anatomie, Somatologie:
Grundlagenwissen für den Bereich Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio) - Dermatologie:
Grundlagenwissen für den Bereich Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio) - Kräuterlehre:
Wirkung von Kräutern und Inhaltsstoffen auf die Haut - Chemie-Materialkunde:
Zusammensetzungen, Aushärtung, Eigenschaften der unterschiedlichsten Arbeitsmaterialien und Arbeitstechniken - Physik
Strom- und Geräteanwendung - Hygiene
Grundlagenwissen und Kosmetikkennzeichnungsverordnung - Erste Hilfe
Kenntnis der allgemeinen Grundsätze im Bereich Erste Hilfe - Gewerberecht, Unternehmerrecht
Kenntnis facheinschlägiger Bestimmungen, Gesetze, Verordnungen
Erforderliche praktische Kenntnisse
a) Maniküre
Nägel formen (schneiden, feilen), Handbad, Nagelhaut entfernen, Nagelplatten polieren, Lackieren der Nägel: eine Hand roter Lack, eine Hand French-Lackierung (mit Make-up!)
Zeitvorgabe Maniküre: 1 Stunde
b) Anfertigen von Kunstnägeln in zwei unterschiedlichen Techniken
Nagelverlängerung: eine Hand mit Nails (Farbe: natur), eine Hand mit Schablone
Material: eine Hand Gel, eine Hand Acryl, Farbe: clear oder rose (Material in chamouflage ist nicht zugelassen)
Nail Art: beide Hände
Handmassage
Zeitvorgabe: 2 Stunden
Stand: 06.08.2020