Ausbildungen für Jugendliche
Ausbildungspflicht bis 18
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Für Jugendliche gibt es eine Ausbildungspflicht: Die Erziehungsberechtigten müssen dafür sorgen, dass Jugendliche nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht bis 18 Jahre eine weitere Ausbildung bekommen. Sie können entweder eine weiterführende Schule besuchen, eine Lehre absolvieren oder eine sonstige Ausbildung (z.B. ein Praktikum) machen. Die Ausbildungspflicht gilt seit Juli 2017 für alle Jugendlichen, die die Pflichtschule im Schuljahr 2016/2017 bzw. danach abschließen.
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Auf der Seite finden Sie auch eine Übersicht jener Ausbildungsmaßnahmen, die die Ausbildungspflicht erfüllen.
Eine Ausbildung von wenigen Tagen oder Wochen, wie oft angeboten, deckt diese Erfordernisse aus unserer Sicht nicht ab.
Sollte die Schülerin aus privatem Interesse diesen Kurs absolvieren wollen und sonst der Ausbildungspflicht nachkommen, so spricht nichts gegen einen Kursbesuch.
Stand: 29.11.2022