Werkstattkarten für neue Generation von digitalen Kontrollgeräten/ Fahrtenschreiber
Kulanzlösung bei der Ausgabe neuer Werkstattkarten
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Ab Juni 2019 wird eine neue Generation von Digitalen Kontrollgeräten bzw. Fahrtenschreiber eingeführt. Daher werden ab 15.3.2019 neue Werkstattkarten ausgegeben, mit denen sowohl die bestehende Generation von Kontrollgeräten bzw.Fahrtenschreiber als auch die neue Smart Tacho-Generation aktiviert werden können.
Für bereits ausgegebene Werkstattkarten ist nachfolgende Kulanzlösung seitens BMVIT/ASFINAG vorgesehen.
Für Werkstattkarten mit Gültigkeitsbeginn ab dem 1.1.2019 gilt: Diese Karten können ab 15.3.2019 nach Rückgabe der Karte bei der Kartenantragstelle (ASFINAG, Mautservice GmbH, Reithtal 38, 8940 Liezen) kostenfrei gegen eine Ersatzkarte ausgetauscht werden.
Zu beachten ist:
- Im Zeitraum zwischen Rückgabe der Alt-Karte und Zusendung der neuen Ersatzkarte samt PIN können bis zu 20 Arbeitstage verstreichen. In diesem Zeitraum sind keine Überprüfungen möglich.
- Die Gültigkeitsdauer der neuen (Ersatz-)Karte bleibt gegenüber der Alt-Karte unverändert.
Für Werkstattkarten mit einem Gültigkeitsbeginn vor dem 1.1.2019 gilt: Auch diese Karten können ausgetauscht werden – allerdings nur gegen Kostenersatz (Laufzeit 1 Jahr ab Ausstellungsdatum).
Stand: 07.01.2020