Fahrzeugtechnik, Bundesinnung

Software-Umstellung der § 57a-KFG-Begutachtungsprogramme

Frist zur Umstellung auf aktuelle Programmversionen bis 2.11.2017 

Lesedauer: 1 Minute

Mit der 34. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG-Novelle) am 1.7.2017 ist folgende Bestimmung in Kraft getreten:

„Die jeweils erstellten Gutachten sind  samt allen Daten, die zur Gutachtenserstellung und für die Nachvollziehbarkeit und Reproduzierbarkeit des Gutachtens erforderlich sind, automationsunterstützt online an die Begutachtungsplakettendatenbank zu übermitteln und werden in dieser gespeichert.“

Zur Umsetzung dieser Bestimmung ist eine Softwareänderung sowohl der Begutachtungsplakettendatenbank als auch der Programme, die zur Gutachtenserstellung eingesetzt werden, erforderlich.

Da die technische Umsetzung zum 1.7.2017 nicht abgeschlossen werden konnte, sind nach wie vor Programmversionen im Einsatz, die der Gesetzeslage nicht entsprechen.

Mittlerweile sind die aktuellen Programmversionen aller Hersteller vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie approbiert und müssen für die gesetzeskonforme Erstellung und Übermittlung der Gutachten eingesetzt werden. Die verfügbaren, approbierten Programmversionen sind:

  • Vecos 7.0
  • EBV7.0 und EBV7.1

Diese Versionen sollten umgehend zum Einsatz kommen. Jedenfalls müssen die zur Begutachtung ermächtigten Stellen bis zum 2.11.2017 auf eine dieser Programmversionen umstellen, da ab dem 3.11.2017 die Übermittlung von Gutachten in die Begutachtungsplakettendatenbank auch technisch nicht mehr möglich sein wird.

Das Verkehrsministerium empfiehlt, gleich auf eine webbasierte Programmversion (Vecos 7.0 oder EBV7.1) umzustellen, da dadurch in Zukunft Softwareupdates zentral und ohne Aufwand für die ermächtigten Stellen durchgeführt werden können.  

Stand: 27.09.2017

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