Fahrzeugtechnik, Bundesinnung

Nebenrechte für Kfz-Techniker, Karosseriebauer und Karosserielackierer

Merkblatt – Erbringung von Leistungen anderer Gewerbe

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Das österreichische Gewerberecht erlaubt Gewerbetreibenden unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung eine Reihe von Tätigkeiten auszuüben, die normalerweise Gegenstand anderer Handwerke sind.

Diese „sonstigen Rechte von Gewerbetreibenden“ werden auch als Nebenrechte bezeichnet und stehen allen Gewerbetreibenden gleichermaßen zu (Erzeuger, Händler oder Dienstleister), unerheblich, ob ein freies oder ein reglementiertes Gewerbe betrieben wird.

Das Merkblatt informiert, was bei der Ausübung von Nebenrechten zu beachten ist. 

Stand: 09.08.2019

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