Dachdecker, Glaser und Spengler, Bundesinnung

Selbständigkeit

Informationen für Dachdecker, Glaser und Spengler

Lesedauer: 3 Minuten

Selbständige Tätigkeiten für die Berufsgruppe der Dachdecker

Selbstständige Tätigkeit als Dachdecker

Der Dachdecker ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Dachdeckers zu finden:

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Selbständige Tätigkeiten für die Berufsgruppe der Glaser

Selbstständige Tätigkeit als Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer

Der Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes der Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer zu finden:

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

  • Glasbautechnik-, Glasveredlung- und Glasinstrumentenerzeugung-Meisterprüfungsordnung (die Meisterprüfungen für das Handwerk Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer, für das Handwerk Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger und für das Handwerk Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler wurden verbunden verordnet)
    Rechtslage ab 01.01.2024
  • Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer-Meisterprüfungsordnung
    Rechtslage bis 31.12.2023
    • Konsolidierte Fassung: 
      Hinweis: Im Folgenden finden Sie den konsolidierten Text der Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer-Befähigungsprüfungsordnung. Dieses Dokument dient lediglich der Information. Es ist rechtlich unverbindlich. Der rechtlich verbindliche Text ergibt sich aus den jeweiligen Kundmachungen.
    • Stammfassung: 
      Kundmachung vom 30.01.2004, in Kraft mit 01.02.2004 
    • Änderungen: 
      Kundmachung vom 30.12.2014, in Kraft mit 01.01.2015 

Selbstständige Tätigkeit als Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger

Der Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Glasbläsers und Glasinstrumentenerzeugers zu finden:

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Selbstständige Tätigkeit als Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler 

Der Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler zu finden:

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Selbständige Tätigkeiten für die Berufsgruppe der Spengler

Selbstständige Tätigkeit als Spengler

Der Spengler ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Spenglers zu finden:

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Selbstständige Tätigkeit als Kupferschmied

Der Kupferschmied ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Kupferschmieds zu finden:

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Hier finden Sie eine Übersicht zu den Prüfungsordnungen für alle Handwerke und reglementierte Gewerbe.


Alle Angaben ohne Gewähr.


Gütesiegel „Meisterbetrieb“, eintragbarer Meistertitel und „staatlich geprüft“

Um Unternehmen, deren Inhaber:in oder gewerberechtliche/r Geschäftsführer:in eine Meisterprüfung oder eine staatliche Befähigungsprüfung abgelegt hat, die Möglichkeit zu bieten, sich auch im Außenauftritt abzuheben, wurde auf Initiative der Wirtschaftskammerorganisation vom Wirtschaftsministerium die Möglichkeit geschaffen, sich über staatliches Gütesiegel auszuzeichnen.

Mehr Infos zum Gütesiegel 

Der Eintragungsfähige Meistertitel

Die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in Österreich ist sichtbar aufgewertet worden. Mit der Novelle zur Gewerbeordnung vom 8. Juli 2020 wurde der Meister- und Meisterinnentitel als eintragungsfähig für offizielle Dokumente erklärt. Mit der Novelle zur Gewerbeordnung vom 22. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 130/2024) sind auch Absolvent:innen einer handwerksähnlichen Befähigungsprüfung zur Führung und Eintragung des Meistertitels berechtigt.

Mehr Infos zum eintragungsfähigen Meistertitel

Stand: 07.08.2024